Garantiebedingungen:
Die folgende Garantie der Firebird International AG bezieht sich auf alle ab 01.01.2005
gekauften Gleitschirme.
Firebird garantiert die Flugtüchtigkeit der Gleitschirme für 5 Jahre oder 500 für Flugstunden
(maßgeblich ist das zuerst Erreichte)
1. Umfang der Garantie
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufes. Sie beinhaltet, daß solche Gleitschirme,
die nachweislich aufgrund von Fabrikations- oder Materialfehlern gebrauchsuntüchtig geworden
sind,
nachgebessert oder ersetzt werden. Nachbesserung oder Ersetzung bedingen keine
Verlängerung der Garantiezeit.
Austauschteile gehen in das Eigentum von firebird über.
2. Voraussetzungen
Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Garantie sind:
a) Die Garantiekarte ist korrekt und vollständig ausgefüllt und wird innerhalb von 7 Tagen ab
Datum des Kaufes
an firebird zurückgesandt (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
b) Der Käufer führt Aufzeichnungen über seine Flüge - insbesondere seine Flugzeit – in einem
Flugbuch, welches
regelmäßig aktualisiert und von einem anderen Gleitschirmpiloten oder einer vergleichbar
qualifizierten
Person gegengezeichnet wird.
c) Der Gleitschirm wird in Übereinstimmung mit den Angaben im Handbuch vorschriftsgemäs
behandelt,
insbesondere ordnungsgemäß gereinigt, getrocknet, gepackt und aufbewahrt.
d) Der Gleitschirm wird spätestens nach 2 Jahren oder 200 Flugstunden - maßgeblich ist das
zuerst Erreichte –
von firebird (oder einer von firebird autorisierten Stelle) auf Kosten des Käufers überprüft.
e) Alle für den Kunden gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zur Erhaltung der Lufttüchtigkeit
des Gleitschirmes
werden
eingehalten.
3. Garantiefall
Im Garantiefall ist der Gleitschirm vom Kunden zusammen mit einer Kopie des Kaufbeleges und des
Flugbuches
auf eigene Gefahr und Kosten an firebird einzuschicken und wird von dort unfrei an ihn
zurückgesendet.
4. Gültigkeit
Diese Garantie erstreckt sich nur auf solche Gleitschirme, die zu Erholungszwecken benutzt werden.
Gleitschirme, die im Schul- und Übungsbetrieb, die zu professionellen Zwecken oder in Anwendungen
mit extrem hoher Beanspruchung (wie z.B. Wettkampf, Kunstflug etc.) benutzt werden,
sind von dieser Garantie ausgenommen. Diese Garantie gilt auch nicht für:
a)
Ausbleichen der Farbe aus dem Tuch,
b)
Schäden, die durch Lösungsmittel bzw. Benzin, Meerwasser, Chemikalien verursacht wurden,
c)
Sämtliche Beschädigung aus Unfall (einschl. Start, Landung und während des Flugs),
d)
Schäden, die der Käufer zu vertreten hat,
e)
Schäden, die auf Notsituationen zurückgehen,
f)
Schäden, die aufgrund unsachgemäßen Umganges verursacht wurden,
g)
Gleitschirme, deren Seriennummer entfernt, zerstört oder verändert wurde,
h)
Schäden durch Fremdeingriffe, nicht autorisierte Modifizierung oder Mißbrauch,
i)
Schäden durch höhere Gewalt.
j)
Diese Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar.
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