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mindestens 3 Punkten des Untersegels durchgeführt. Die ermittelten Werte werden im
Nachprüfprotokoll dokumentiert. Die Messpunkte auf dem Ober-/Untersegel liegen über die
Spannweite verteilt ca. 20-30 cm hinter der Einströmkante.
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Grenzwerte: keine Messstelle darf einen Wert von unterhalb von 15 Sekunden erreichen.
Ergibt eine Messung einen Wert unter 15 Sekunden, so verliert das Gleitsegel seine
Betriebstüchtigkeit.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
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Alle Leinen sind lt. Leinenübersichtsplan zu kontrollieren ob sie auch richtig eingeleint wurden,
und dass auch alle Leinenebenen frei sind. Ebenso sind die Bremsleinen zu kontrollieren,
dass alles richtig eingeleint und frei ist.
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Die Sichtkontrolle muss genau dem Leinenübersichtsplan entsprechen
Checkflug
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Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen notwendig.
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Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die Flugeigenschaften des zu
überprüfenden Gleitsegels gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
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Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und Erfahrung in der Lage sein, die DHV-
Bauvorschriften mit dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu vergleichen und
eventuell veränderte Eigenschaften festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
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dass das Gleitsegelmuster und dessen Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt
sind.
o
Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Musters geltenden DHV-
Bauvorschriften bekannt sein.
o
Ein Checkflug muss mindestens die Punkte Aufziehverhalten, Neigung zum Sackflug
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu NegativkuZipperen, Steuerweglängen,
>50%iges einseitiges Einklappen umfassen.
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Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich nicht richtig verhält, darf mit diesem
Gerät nicht mehr geflogen werden und muss zur Überprüfung zum Hersteller. Keinesfalls darf
man selbst versuchen, den Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen
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Kontrolle der Leinendehnung:
o
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer Belastung von 6 daN zu messen und
dann für 5 Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend wieder unter 6 daN zu
vermessen. Diese Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der Leinenlängen
durchzuführen und die Dehnungswerte im Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
Prüfmittel
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Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen unbedingt die nachstehend
genannten Geräte verwendet werden.
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Luftdurchlässigkeitsmessgerät: JDC
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Längenmessgerät: Maßband aus Stahl
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Festigkeitsmessgerät für Leinen: elektronische Messung mit Maximalwertspeicher, Abtastrate
> 5 Messungen/Sekunde
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Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
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Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben
kalibriert und gewartet werden.
Dokumentation