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darf. Die Toleranzen der Bremsleinen be/- 25 mm Abweichung gegenüber dem
Typenkennblatt.
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Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die
Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
o
wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die Toleranzgrenze
lediglich entweder in + oder – Richtung abweichen darf (gerechnet werden alle Werte von
12-15 mm).
o
oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+ oder -) abweichen
(Beispiel: A/B Leinen sind um 12-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D Leinen um
12-15 mm kürzer als im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach hinten durch
Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit
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Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu dem vom DHV geforderten Nachweis für die
Musterzulassung zu dokumentieren:
o
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C, D) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die
ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in
Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die bei der
vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird. Bei der 3. und 4. Nachprüfung
werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft (d.h. A2, B2, C2, D2). Ab
der letzten verfügbaren „alten“ Leine fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1,
C1, D1 in Flugrichtung links, gemäß der ersten Nachprüfung).
o
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin
zur Kappe ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast
der A-Galerieleinen beim 1,5-fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 36 daN, ermittelte
Bruchlast >54 daN), dann kann eine Prüfung von weiteren Galerieleinen auf der B/C/D-
Ebenen entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen:
Stammleinen(A/B-Ebene):
(maximales Startgewicht x 8)/Anzahl Stammleinen
Stammleinen(C/D-Ebene):
(maximales Startgewicht x 6)/Anzahl Stammleinen
Mittlere Ebene(A/B-Ebene):
(maximales Startgewicht x 8)/Anzahl Mittlere Leinen
Mittlere Ebene(C/D-Ebene):
(maximales Startgewicht x 8)/Anzahl Mittlere Leinen
Obere Ebene(A/B-Ebene):
(maximales Startgewicht x 6)/Anzahl Obere Leinen
Obere Ebene(C/D-Ebene):
(maximales Startgewicht x 6)/Anzahl Obere Leinen
Kontrolle der Kappenfestigkeit
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Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB
2270768 Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und
Untersegel im Bereich der A-Leinenanlenkung ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch
auf seine Weiterreißfestigkeit hin geprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf 800 g und eine
Risslänge von kleiner 5 mm festgelegt.
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Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bettsometer vorgegeben. Der
ermittelte Messwert wird in das Nachprüfprotokoll eingetragen
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit des Tuches
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Mittels einer JDC Textiluhr wird eine Porositätsmessung an jeweils mindestens 5 Punkten des
Obersegels (wobei mindestens 2 Messpunkte im mittleren Schirmdrittel liegen müssen) und