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Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
Notwendige Unterlagen
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Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
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Luftsportgeräte-Kennblatt
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Stückprüfprotokoll
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Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
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Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
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Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
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Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV
Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes
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Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes vorgenommen und
das Gleitsegel anhand der offiziellen Herstellerunterlagen identifiziert.
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Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
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Das Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl. vorhandener V-
Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops werden auf Risse,
Scherstellungen, Dehnungen, Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und
sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll festzuhalten.
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Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur unbedingt nur
durch Originalersatzteile und durch originales Nahtbild erfolgen, kein Kleben mit Klebesegel,
Verwendung nicht originaler Ersatzteile usw.
Sichtkontrolle der Leinen
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Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Verdickungen,
Kernaustritte usw.) muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem Nahtbild
erneuert werden.
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Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.) muss diese sofort mit originalen
Ersatzteilen und mit originalem Nahtbild erneuert werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
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Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und Speedsysteme sind auf Auffälligkeiten
wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen. Beide Tragegurte werden
auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen untersucht und anschließend unter einer
Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten Werte sind den Vorgaben des DHV-
Typenkennblattes gegenüberzustellen und im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
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Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig
Vermessung der Leinenlängen
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Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom
Leinenschäkel bis zur Kappe gemäss DHV-Methode. Die Rippennummerierung beginnt
jeweils in der Flügelmitte wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben gesehen werden.
Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den
Sollleinenlängen des entsprechenden DHV-Typenkennblattes gegenübergestellt. Die
Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt,
durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
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Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen m/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt
abweichen, wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen