5.
Ausschluß weitergehender Haftung
Die in dieser Gewährleistungsvereinbarung enthaltenen Rechte stehen dem Kunden neben den
gesetzlichen
Gewährleistungsrechten zu. Das Recht des Kunden erstreckt sich in allen Fällen zunächst auf
Nachbesserung und Ersatz.
Schlagen Nachbesserung oder Ersatz wiederholt fehl, so kann der Kunde insoweit Ansprüche auf
Wandlung oder Minderung
geltend machen. Weitergehend haftet firebird in keinem Fall, weder für direkte oder mittelbare, Neben-
oder Folgeschäden,
gleichgültig ob diese auf Verträgen oder anderen Rechtsansprüchen basieren.
6.
Schluß
Es findet schweizer Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz
von firebird.
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