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GARANTIE ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1)
Die Firma BIKE FUN INTERNATIONAL, s.r.o.
, gewährt auf ihre Produkte eine Garantie in dem im Garantieschein
aufgeführten Umfang.
2)
D
ie Firma BIKE FUN INTERNATIONAL, s.r.o.
, wird sämtliche auf Material-, Verarbeitungs-, Konstruktions- und
Montagefehler zurückzuführende Fehler, die während der Garantiezeit entstanden sind, auf eigene Kosten reparieren.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Beschädigungen, die die Folge von Unfällen, Rahmen- oder Fahrradüberlastung durch
extreme Belastung, unrichtiger Anwendung, Bedienung oder Instandhaltung im Widerspruch zu den Herstellervorgaben in der
Bedienungsanleitung, falscher Lagerung oder unsachgemäß durchgeführter Reparatur sind.
3)
Das Produkt wird dem Verbraucher durch den Händler in einem einwandfreien und fahrbereiten Zustand übergeben.
4)
Die Garantie ist unverzüglich geltend zu machen. Die Garantiereparatur wird durch Reparaturwerkstätten in einer Frist von
30 Tagen durchgeführt. Um die Reparaturausführungszeit wird die Garantiezeit verlängert.
Der Hersteller haftet für keinen Schaden, der durch einen Fehler entstand, der in der Zeit der Markteinführung des
Produkts nicht existierte oder später entstand, und gleichzeitig haftet er für keinen Schaden, den der Beschädigte
oder eine Person, für die der Beschädigte verantwortlich ist, durch ihre Handlung oder Unterlassung verursachte.
Unter dieser Handlung oder Unterlassung ist vor allem die Nichteinhaltung der in dieser Bedienungsanleitung
aufgeführten Grundsätze gemeint.
GEWÄHRLEISTUNG IN EINZELNEN KONKRETEN FÄLLEN
Rahme und feste Vorderradgabel
– die Garantie bezieht sich auf Materialmängel, Materialverbindungen und Durchrostung.
Bei Beschädigungen, die durch einen Unfall oder eine unsachgemäße Reparatur
verursacht wurden, kann keine Garantie geltend gemacht werden. Verformungen von
Armen, Endteilen nach vorne, nach hinten oder seitlich sind immer durch Überlastung
oder einen Unfall verursacht.
Lenkung
– Die Garantie bezieht sich auf Materialfehler. Verformung der Vorbaustütze bei Herausschieben über die Max.-Marke
hinaus wird nicht anerkannt.
Mittenachsnabe
– In die Garantie gehen Materialfehler und Fehler der Materialwärmebehandlung ein. Eine gewöhnliche
Spieleinstellung ist nicht Gegenstand der Garantiereparaturen; ebenfalls werden verformte oder
ausgerissene Komponentengewinde und beschädigte Pedalarm-Vierkante nicht anerkannt.
Pedale
– Die Garantie bezieht sich auf Materialfehler. Auf gebrochenen Rahmen, verbogene Pedalachse oder ein aus dem
Pedalarm ausgerissenes Pedal kann keine Garantie geltend gemacht werden.
Reifen
– Garantie wird auf Fertigungsfehler (krummer Reifen u.ä.) gewährt. Auf einen durch Bremsklötze durchgescheuerten
Scheibenbremse hinten Seilzüge der Schaltwerkbetätigung
Schaltwerkbetätigung
Seilzüge der
Bremsbetätigung
Federgabel
Scheibenbremse vorne
Pedal
Kette
Schaltwerk hinten
DEUT
CH
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