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Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressour-
cen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise,
die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät wäh-
rend seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist,
beachtet werden müssen, um die Umweltbela-
stung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den ge-
setzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf
zu achten, dass keine umweltbelastenden
Stoffe (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelan-
gen. Abfälle müssen nach den geltenden ein-
schlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt
werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
men wird, müssen alle seine Komponenten in Ab-
hängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/ 96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elek-
tround Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber bei
der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei
den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abge-
ben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte un-
zerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtlinie
2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen mit
dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein
(siehe Seite 4).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektround
Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in
dem Mitgliedstaat nach sich, in dem die Zuwi-
derhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
Wichtig
Das Auftreten von Unfällen bei der Verwen-
dung von Geräten hängt von vielen Fakto-
ren ab, die nicht immer zu vermeiden und zu
steuern sind. Einige Unfälle können von un-
vorhersehbaren Raumbedingungen abhän-
gen, andere sind vor allem benutzerbedingt.
Der Gebrauch des Gerätes ist Benutzern
vorbehalten, die autorisiert sind und sich
angemessen informiert haben. Darüber hin-
aus kann es bei der ersten Verwendung er-
forderlich sein, einige Vorgänge zu
simulieren, um sich mit den Bedienelemen-
ten und den wichtigsten Funktionen ver-
traut zu machen. Beschränken Sie sich auf
die vom Hersteller vorgesehenen Verwen-
dungszwecke, ohne Änderungen an den
Vorrichtungen vorzunehmen, um nicht vor-
gesehene Leistungen herbeizuführen.
Überprüfen Sie vor dem Gebrauch, ob die
Sicherheitsvorrichtungen installiert sind
und einwandfrei funktionieren. Neben Be-
achtung oben stehender Anforderungen
müssen die Benutzer sämtliche Sicher-
heitsnormen befolgen und die Beschrei-
bung der Bedienelemente sowie der
Inbetriebnahme aufmerksam durchlesen.
GEBRAUCH UND BETRIEB
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EMPFEHLUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH
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