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(f)
Material, das der Abnehmer Prins zur Bearbeitung oder Ausführung eines Auftrags zur
Verfügung gestellt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart.
(g)
nach Rücksprache mit dem Abnehmer verwendetem Material bzw. Gütern.
(h)
von Prins erteilten Ratschlägen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
(i)
der Verarbeitung seitens des Abnehmers von Produkten, es sei denn Prins führt eine
bestimmte Art der Verarbeitung ausdrücklich schriftlich in ihrer Dokumentation, ihren
Broschüren u. Ä. auf, bzw. hat dies vorbehaltlos schriftlich gestattet.
(j)
Einflüssen von außen, Einbaufehlern.
(k)
verkehrtem oder minderwertigem Kraftstoff.
(l)
der Verwendung eines Additivs, das nicht von Prins schriftlich zugelassen wurde.
(m)
der nachweislichen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Wartungsplans des
Autoherstellers, Importeurs bzw. von Prins.
14.7
Falls der Abnehmer irgendeiner Verpflichtung, die ihm aus dem mit Prins geschlossenen
Vertrag oder aus einem damit zusammenhängenden Vertrag entsteht, nicht, nicht ordentlich
oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Prins hinsichtlich des Vertrags zu keiner einzigen
Garantieleistung oder keinem einzigen Schadenersatz – einerlei unter welcher Bezeichnung –
verpflichtet.
14.8
Jegliche aus diesem Artikel abgeleiteten Ansprüche erlöschen, wenn der Abnehmer ohne
vorherige schriftliche Genehmigung von Prins zur Reparatur, Demontage oder anderen
Arbeiten in Bezug auf die Produkte übergeht.
14.9
Falls Prins zwecks Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung Teile oder Produkte auswechselt,
gehen die ausgewechselten Produkte oder Teile in ihr Eigentum über. Prins ist befugt, die
Transportkosten dieser Produkte oder Produktteile in Rechnung zu stellen, es sei denn, Prins
hat den Auftrag für den Transport erteilt.
14.10
Zu jeglicher anderer Verpflichtung, wie zum Beispiel Schadenersatz, ist Prins unbeschadet der
Bestimmungen in Artikel 15 nicht verpflichtet.
Artikel 15 -
Haftung
15.1
Prins haftet nicht für die Kosten, Schäden und Ähnliches, die als direkte oder indirekte Folge
von Folgendem entstehen könnten:
(a)
höherer Gewalt, gemäß der Beschreibung in diesen Geschäftsbedingungen.
(b)
Taten oder Unterlassungen seitens des Abnehmers, dessen Personal bzw. anderen
Personen, die für ihn oder in seinem Namen arbeiten.
(c)
der Gültigkeit einer der in Artikel 14.6 genannten Umstände.
15.2
Prins haftet nur, sofern ihre Versicherung dies deckt, für Schaden an Produkten oder Eigentum
bzw. Schaden bzw. Verletzungen des Abnehmers bzw. Dritter, sofern dies durch Absicht oder
grobe Nachlässigkeit von Prins oder von Prins angestellten Personen entstanden ist, bis zum
Höchstwert des von Prins versicherten Betrags. Sollte sich gegebenenfalls herausstellen, dass
keine Versicherungsdeckung gegeben ist, einerlei aus welchem Grund, dann beschränkt sich
die Haftung von Prins auf den Rechnungswert ohne MwSt.
15.3
Prins haftet niemals für irgendwelchen indirekten Schaden des Abnehmers oder Dritter,
einschließlich Folgeschäden, immateriellen Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.
15.4
Der Abnehmer schützt Prins vor allen Ansprüchen Dritter bezüglich der Lieferungen von
Produkten und entschädigt Prins dafür.