OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
Sicherheit
Version 1.1.2 vom 2019-05-07
Seite 23
Originalbetriebsanleitung
F80 | F105
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Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom Her-
steller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind, siehe Konfor-
mitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie konti-
nuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im
Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.17
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen Prüfintervalle als Anhalts-
wert.
1.18
Werkstück- und Werkzeugspannmittel
ACHTUNG!
Vorsicht bei der Übernahme von vorhandenen Spannmitteln. Prüfen Sie kritisch, ob das
Spannmittel für Ihre CNC-Maschine geeignet ist.
Verwenden Sie nur Spannmittel die eine komplette Eigensteifigkeit besitzen.
Nach Kollisionsschäden an Spannmitteln muss Rücksprache mit dem Spannmit-
telhersteller über die Weiterverwendung des Spannmittels gehalten werden.
Werkstück korrekt einlegen und auf eine saubere Anlage achten.
1.19
Umwelt - und Gewässerschutz
Ihre CNC-Maschine ist eine HBV-Anlage nach §19g Wasserhaushaltsgesetz (Anlage zur Ver-
wendung wassergefährdender Stoffe)
Bei Betrieb, Stillegung oder Demontage der CNC-Maschine oder Teilen davon sind die
Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten. Detaillierte Angaben hierzu
sind der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) zu
entnehmen.