OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
Anhang
Version 1.1.2 vom 2019-05-07
Seite 201
Originalbetriebsanleitung
F80 | F105
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13.6
Wiederausfuhr
Alle Vertragsprodukte und technisches Know-How werden von Optimum Maschinen Germany
GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der
US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Ver-
tragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbe-
stimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten entgegen dieser
Bestimmungen ist untersagt.
Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen
informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US- Department of Commerce,
Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde
den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kun-
den in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Optimum
Maschinen Germany GmbH hat diesbezüglich keine Auskunftspflicht und übernimmt keinerlei
Gewährleistung, dass die Vertragsprodukte den jeweiligen Ausfuhrbestimmungen ent-
sprechen. Der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, dass Optimum Maschinen Germany
GmbH die Vertragsprodukte den jeweiligen Ausfuhrbestimmungen anpasst.
Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis der
Optimum Maschinen Germany GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export-
genehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der ein-
schlägigen Bestimmungen.
Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte
direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juris-
tische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-
amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: "Specifically Designated
Nationais and Blocked Persons", "Entity List'V'Denied Persons List") stehen, zu liefern. Ferner
ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in
irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von
chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
13.7
Lagerung
ACHTUNG!
Bei falsche und unsachgemäßer Lagerung können elektrische und mechanische
Maschinenkomponenten beschädigt und zerstört werden.
Lagern Sie die verpackten oder bereits ausgepackten Teile nur unter den vorge-sehenen
Umgebungsbedingungen.
Beachten Sie die Anweisungen und Angaben auf der Transportkiste:
zerbrechliche Waren
(Ware erfordert vorsichtiges Handhaben)
vor Nässe und feuchter Umgebung schützen
vorgeschriebene Lage der Packkiste
(Kennzeichung der Deckenfläche - Pfeile nach oben)