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D
Explosionsgeschützte Steckvorrichtungen 16 A,
3-polig, 4-polig, 5-polig, GHG 511
6.4 Schließen des Gerätes
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben, die
Schrauben der Stecker und der Kupplung fest
anzuziehen.
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen. Außer-
dem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte
Funktion und Installation des Betriebsmittels in
Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung
und anderen anwendbaren Bestimmungen zu
überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in die
Steckdose ist dieser auf Beschädigungen zu
überprüfen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7 Instandhaltung/Wartung
Die für die Wartung/Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden natio nalen
Bestimmungen (z.B. EN/IEC 60079-17) sind
einzuhalten.
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen oder geeignete Schutzmaß-
nahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu prüfen
(z.B. Unversehrtheit der druckfesten Komponen-
ten, des Gehäuses, der Dichtungen und der
Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass
Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind, ist
Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.
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Reparatur/Instandsetzung/
Änderungen
Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen dürfen
nur mit Cooper Crouse-Hinds Original-
ersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist das betroffene Betriebsmittel an
Cooper Crouse-Hinds zur Reparatur
zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von Cooper Crouse-
Hinds oder einer qualifizierten Elektro-
fachkraft in Übereinstimmung mit national
geltenden Regeln durchgeführt werden
(EN/IEC 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
Содержание GHG 511
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