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Wärmequellen trocknen lassen,
- Wenn eine Desinfektion erforderlich ist: Das Produkt
eine Stunde in lauwarmes Wasser legen, das mit einem
Desinfektionsmittel versetzt wurde, dann mit Trinkwas-
ser abspülen, trocknen und schmieren. Bei Textilpro-
dukten nicht im Autoklav sterilisieren,
- Schmierung (nur bei metallischen Produkten) Die be-
weglichen Teile häufig mit Öl auf Silikonbasis schmie-
ren. Die Textilteile nicht mit dem Öl in Berührung
bringen. Schmieren, wenn die Teile gereinigt und kom-
plett getrocknet sind.
Lagerung: Nach dem Reinigen, Trocknen und Schmie-
ren die Ausrüstungsgegenstände trocken (rel. Luft-
feuchte 40-90%), kühl (Temperatur 5-40°C) und vor
Sonnenlicht geschützt lagern (UV-Strahlung vermei-
den), an einem chemisch neutralen Ort (unbedingt salz-
haltige bzw. saure Umgebungen vermeiden), entfernt
von spitzen Kanten, Wärmequellen, Feuchtigkeit, kor-
rosiven Substanzen oder anderen möglichen negativen
Einflüssen aufbewahren.
Dieses Produkt nicht nass
lagern!
4 – REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Wir empfehlen eindringlich, die Kontrollen vor und nach
dem Gebrauch, die in den spezifischen Produktanlei-
tungen genannt sind, von einer fachkundigen Person
ausführen zu lassen. Vorbehaltlich strengerer gesetzli-
cher Auflagen empfehlen wir mindestens ein Mal im
Jahr eine gründliche Kontrolle des Produkts durch eine
sachkundige geschulte und vom Hersteller befugte Per-
son. Die Resultate der regelmäßigen Kontrollen müs-
sen auf der Kontrollkarte des Produkts vermerkt
werden. Für jede Komponente, jedes System und Teil-
system ist eine eigene Kontrollkarte erforderlich (es
wird das Beispiel einer Kontrollkarte gezeigt). Die re-
gelmäßigen Kontrollen müssen auch die Lesbarkeit der
Produktmarkierungen prüfen.
5 – REPARATUR
Ggf. erforderlichen Reparaturen des Produkts dürfen
nur vom Hersteller ausgeführt werden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Arbeit, Sport und berufliche Tätigkeiten werden häufig
von einschlägigen Landesgesetzen geregelt, die Ein-
schränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tra-
gen von PSA und die Vorbereitung von
Sicherheitssystemen verlangen, deren Bestandteile die
PSA sind. Es obliegt dem Anwender bzw. den Lehrern,
diese Gesetze zu kennen und anzuwenden, die in eini-
gen Fällen andere Vorschriften umfassen, als in diesen
Informationen beschrieben.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der gelieferten
Produkte mit den vereinbarten Merkmalen. Die Mängel-
garantie ist auf die Fabrikationsfehler und Rohstoffmän-
gel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen
Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsachgemäßen
Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch
unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewah-
rung oder Lagerung usw. Die Garantie verfällt bei Än-
derungen oder Manipulationen des Produkts. Die
Standzeit entspricht der gesetzlichen Garantie in dem
Land, in dem das Produkt verkauft wurde (maximal 3
Jahre), ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller.
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