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Blom-Singer® Verweil-Ventileinsatz und Stopfeneinsatz
im Hals befindet. Reinigen Sie die Vorrichtung jedes Mal, wenn
sie herausgenommen wurde.
Verwenden Sie zum Trocknen des Verweil-Zubehörs niemals
Taschentücher oder Toilettenpapier, da sich kleine Fussel-
oder Stoffpartikel auf der Vorrichtung absetzen und beim
Wiedereinführen in die Luftröhre eingeatmet werden können.
Das Blom-Singer anpassbare Tracheostomaventil (ATSV) darf
nicht verwendet werden, wenn der Verweil-Ventileinsatz oder
Stopfeneinsatz in der Verweil-Stimmprothese platziert wurde. Die
Verwendung des ATSV mit diesen Verweil-Zubehörteilen kann
zum versehentlichen Verrutschen des Verweil-Zubehörs bzw.
der Stimmprothese führen. Dabei besteht die Gefahr, dass die
Vorrichtung oder die Stimmprothese aspiriert (eingeatmet) wird.
Führen Sie den Verweil-Ventileinsatz bzw. Stopfeneinsatz auf
keinen Fall gewaltsam in die Stimmprothese ein. Wenn sich
die Vorrichtung nicht gleich beim ersten Versuch mühelos
einführen lässt, versuchen Sie es nicht erneut. Falls Sie wiederholt
Probleme mit der Handhabung des Verweil-Ventileinsatzes
oder Stopfeneinsatzes haben sollten, wenden Sie sich bitte
unverzüglich an Ihren Arzt bzw. Kliniker.
Der Stopfeneinsatz lässt sich nicht vollständig in eine 4 mm große
Stimmprothese einführen, da der Schaft der Stimmprothese
kürzer ist. Ein kleines Stück des Stopfens ragt aus der Öffnung
der Stimmprothese heraus. Der Stopfen darf auf keinen Fall
über diesen fühlbaren Widerstand hinaus vorgeschoben werden,
da sonst die Stimmprothese in die Speiseröhre geschoben
werden kann.
Dislokation der Stimmprothese
Beim Einführen oder Herausziehen des Verweil-Ventileinsatzes,
Stopfeneinsatzes oder der Einführhilfe ist mit besonderer
Vorsicht vorzugehen, um ein versehentliches Verrutschen
der Stimmprothese zu vermeiden, in deren Folge es zur
Aspiration (Einatmung) der Prothese kommen kann. Wenn
dieser unwahrscheinliche Fall eintritt, sollten Sie versuchen,
die Stimmprothese aus der Luftröhre auszuhusten. Wenn Sie
die Prothese nicht aushusten können, müssen Sie umgehend
medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.