Moteurs électriques pour des atmosphères explosives | 17
Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht in die unmittelbare Nähe mit diesen Magneten kommen. Die Dauermagnete können
auch während der Wartung Störungseinflüsse auf andere elektrische Geräte und Bauteile ausüben.
Werden Motoren der Zündschutzart druckfeste Kapselung "d" oder Motoren der Zündschutzart durch Gehäuse "t" abgeschaltet,
müssen sie für die IEC Baugrößen 71 bis 200 und die NEMA Baugrößen 143/5 bis 324/6 wenigstens 60 Minuten warten und für die
Baugrößen IEC 225 bis 355 und NEMA 364/5 bis 586/7 wenigstens 150 Minuten warten bevor der Klemmenkastendeckel entfernt werden
darf und/der Demontagearbeiten am Motors durchgeführt werden.
Bei Motoren der Reihe W50 und HGF, die mit Axiallüftern ausgerüstet sind, ist der Motor und der Axiallüfter mit unterschiedlichen
Markierungen zur Anzeige der Drehrichtung, versehen, um so fehlerhafte Montage zu vermeiden. Der Axiallüfter muss so montiert werden,
dass der Pfeil zur Angabe der Drehrichtung immer sichtbar ist, wenn man auf das Wellenende der Nichtantriebsseite schaut.
Die Markierung am Axiallüfterflügel, CW für Uhrzeigerdrehsinn oder CCW für Gegenuhrzeigerdrehsinn, gibt den Drehsinn des Motors
wieder.
Bei Motoren mit höherem Schutzgrad als IP55 werden die Spaltflächen und Schrauben mit einem geeigneten Rostschutzmittel im Werk versehen.
So müssen alle bearbeiteten Metalloberflächen (z.B. Deckel der Klemmenkästen von Motoren in druckfester Kapselung) vor der Montage gründlich
gesäubert und mit einer neuen dünnen Schicht dieses Rostschutzmittels versehen werden.
Für Motoren in druckfester Kapselung dürfen auf die bearbeiteten Oberflächen der zünddurchlagsicheren Spalte nur folgende Rostschutzmittel:
Lumomoly PT/4 (Hersteller Lumobras), für einen Temperaturbereich von -20 °C bis +80 °C) oder Molykote DC 33 (Hersteller Dow Corning), für einen
Temperaturbereich von -55 °C a +80 °C, aufgetragen werden. Für andere Zündschutzarten Loctite 5923 (Hersteller Henkel) auftragen.
Für Motoren in druckfester Kapselung muss den bearbeiteten Oberflächen der zünddurchlagsicheren Spalte besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden. Sie dürfen keine Grate oder Kratzer aufweisen, die die Länge der Oberflächen weder verkürzen, noch die zünddurchlagsicheren Spalte
vergrößern. Die Spalte des Klemmenkastens und des Klemmenkastendeckels dürfen nicht die in Tabelle 6 angegebenen Werte überschreiten.
Tabelle 6
- Maximal zugelassene Spalte zwischen Klemmenkasten und Klemmenkastendeckel für Motoren in Zündschutzart druckfeste Kapselung
Productreihe
Baugröße
Flachdichtung
Dichtungsring
Spalte (Max)
Länge (Min)
Spalte (Max)
Länge (Min)
W21Xd
IEC 90 bis 355
NEMA 143 bis 586/7
0,05 mm
Auf Anfrage
Auf Anfrage
W22Xd
IEC 71 und 80
Nicht verfügbar
0,15 mm
12,5 mm
IEC 90 bis 355
NEMA 143 bis 586/7
0,075 mm
6 mm
0,15 mm
19 mm
Bei der Montage des Klemmenkastens sind die Anzugsdrehmomente für die Schrauben aus Tabelle 2 beachten.
Muss ein Befestigungselement ersetzt werden, ist sicherzustellen, dass Schrauben derselben Qualität und Abmessungen eingesetzt werden. Bei Motoren
in der Zündschutzart druckfeste Kapselung "d", müssen die Befestigungselemente aus Stahl eine Zugfestigkeit gleich oder höher der Klasse 12.9 und aus
rostfreiem Stahl gleich oder höher der Klasse A2-70 oder A4-70 haben.
Motoren, bei denen ein potentielles Risiko einer elektrostatischen Aufladung besteht und die mit einer entsprechenden Kennzeichnung geliefert wurden,
müssen sorgfältig z.B. mit einem feuchten Tuch gereinigt werden, um elektrostatische Entladungen zu vermeiden.
Bei Motoren mit Schutz durch Gehäuse "t" oder "tD" (Gruppen I und / oder III) ist eine Ablagerung von brennbarem Staub bis maximal 5 mm (fünf
Millimeter) Dicke zugelassen.
Der Motor ist hinsichtlich seines Einsatzes in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Außerdem sind die Dichtungen, die Befestigungsschrauben
und die Wasserablassstopfen zu überprüfen. Außerdem sind die Lager auf Schwingungen und Geräusche zu überwachen.
Die Nachschmierfristen sind auf den Leistungsschild des Motors zu entnehmen.
6. ZUSÄTZLICHE HINWEISE
Für weitere Informationen über Transport, Lagerung, Handhabung, Installation, Betrieb und Wartung der Elektromotoren, steht Ihnen die Webseite
www.weg.net
zur Verfügung.
Auch für Motoren mit Sonderanwendungen oder erschwerten Betriebsbedingungen (z.B.: Brandgasmotoren, Schachtlüftermotoren, Motoren mit
hohen axialen und radialen Belastungen sowie Bremsmotoren), gibt Ihnen Auskunft die entsprechende Betriebsanleitung, oder auf der Webseite
www.weg.net
, bzw. sprechen Sie die Firma WEG direkt an.
Für die Kontaktaufnahme mit der Firma WEG werden Sie gebeten, bitte die vollständige Bezeichnung des Motors, die Seriennummer und das
Herstellungsdatum, wie auf dem Leistungsschild angegeben, zur Hand zu haben.
7. GEWÄHRLEISTUNG
WEG Equipamentos Elétricos S.A., Division Motores (“WEG”), bietet für ihre Produkte auf Herstellungs- und Materialfehlern eine Gewährleistungsfrist
von 18 (achtzehn) Monaten nach Rechnungslegung im Werk oder von unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 24
Monate nach Herstellungsdatum. Gewährleistungsfrist für die Motoren der Baureihe HGF beträgt 12 (zwölf) Monate nach Rechnungslegung im
Werk oder von unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 18 Monate nach Herstellungsdatum. Die o.g. Absätze legen die
rechtlichen Gewährleistungsfristen fest. Wurde im Liefervertrag eine andere Gewährleistungsfrist für eine bestimmte Lieferung vereinbart, so ersetzt
diese die oben genannten Fristen. Die o.g. Gewährleistungsfristen hängen nicht von dem Einbau- und von dem Inbetriebnahmedatum ab. Werden
Abweichungen von dem normalen Betrieb des Produktes festgestellt, muss der Herstellungsfehler vom Käufer unverzüglich an WEG schriftlich
mitgeteilt werden und die Maschine muss der Firma WEG oder einer von WEG zugelassenen Reparaturwerkstatt (Kundendienststelle) ausreichend
lange zur Verfügung stehen, um die Ursachen dieser Abweichung zu identifizieren, die Gewährleistung zu überprüfen, sowie die entsprechenden
Reparaturen vorzunehmen. Um ein Anrecht auf die Gewährleistung zu haben, muss der Käufer die Angaben in den technischen WEG-Dokumenten,
hauptsächlich die in der Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung des Produktes und die einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften
des betreffenden Landes erfüllen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Fehler, die ihre Ursache in nicht ordnungsgemäßem Einsatz und
Betrieb der Maschine, oder wegen Unterlassung der vorgeschriebenen vorbeugenden Wartung, als auch wegen Fehler durch äußere Faktoren wie
z.B. der Einsatz von Geräten und Bauteilen, die nicht von WEG geliefert wurden. Die Garantie wird ungültig, wenn der Kunde auf eigene Initiative,
Reparaturen und/oder Änderungen am Gerät vorgenommen hat, ohne dass eine vorherige schriftliche Zustimmung der Firma WEG eingeholt
wurde. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Ausrüstungen, Bau- und Einzelteile sowie Materialien, deren Lebensdauer geringer, als die
Gewährleitungsfrist ist. Die Gewährleistung ist auch dann ungültig, wenn Mängel und/oder Probleme, die auf höhere Gewalt oder andere Ursachen
zurückzuführen sind und die nicht auf die Firma WEG bezogen werden können. Als mögliche Beispiele wären unvollständige Spezifikationen mit
falschen Daten seitens des Käufers, der den Transport, die Lagerung, die Handhabung, und die Installation, sowie den Betrieb und die vorgegebene
Wartung nicht in Übereinstimmung mit den mitgelieferten Anweisungen beachtet hat. Auch Unfälle, Mängel an Zivilarbeiten, für Anwendungen
Gewährleistung beinhaltet keine Demontagedienste in den möglichen Einrichtungen des Kunden, ebenso wenig Transport- und Anfahrtskosten des
Produktes und die Reise- Unterkunfts- und Verpflegungskosten des technischen Personals, falls diese vom Kunden gefordert wurde. Die unter die
Gewährleistung fallenden Dienste werden ausschließlich in WEG genehmigten Werkstätten oder im Herstellerwerk durchgeführt. Die Reparatur oder
der Ersatz von mangelhaften Bauteilen verlängert auf keinen Fall die Gewährleistungsfristen. Die Zivilhaftung der Firma WEG beschränkt sich auf das
gelieferte Produkt. Die Firma WEG ist nicht haftbar für Personenschäden, Schäden an Dritte, Schäden anderer Ausrüstungen oder anderen Anlagen,
verlorengegangene Gewinne oder anderer auftretende oder daraus entstandene Schäden, die sich aus dem Vertrag der Parteien ergeben.