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DEUTSCH
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WEEE
Die europäische Richtlinie 2012/19/EU schreibt vor, dass Leuchten defi nitionsgemäß Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte (WEEE) sind und als solche nicht mit festen Siedlungsabfällen gleichgesetzt werden können.
Diese Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer ordnungsgemäß behan-
delt und beseitigt werden, da sie aufgrund des Anteils an gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen
Bauteilen sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit potentiell gefährlich sind. Daher ist der Nutzer
verpfl ichtet, die gebrauchten Leuchten an den Vertreiber zurückzugegeben, wenn er eine gleichwertige neue
Leuchte erwirbt, bzw., in Italien, direkt an den von Reggiani S.p.A. Illuminazione beauftragten Verband Ecolight
(Consorzio per lo Smaltimento degli Apparecchi di Illuminazione - Verband für die Beseitigung von gebrauchten
Leuchten), der für die kostenlose Rücknahme und die Zustellung an spezialisierte, entsprechend von den öffent-
lichen Verwaltungen eingerichtete Rücknahmestellen zuständig ist, die in der Lage sind, WEEE zu verwerten, zu
behandeln und zu beseitigen.
Werden die Lampen zusammen mit der Leuchte entsorgt, dürfen sie nicht zerbrochen werden, da sie stark um-
weltverschmutzende Stoffe enthalten.
Eine gesetzwidrige oder nicht ordnungsgemäße Beseitigung dieser Altgeräte zieht Geld- oder Verwaltungssank-
tionen nach sich, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
N.B. Die kostenlose Rücknahme einer Leuchte kann abgelehnt werden, wenn die Gefahr einer Kontaminierung
des mit der Rücknahme beauftragten Personals besteht, oder wenn es offensichtlich ist, dass die Leuchten die
wesentlichen Bauteile nicht mehr enthalten bzw. andere Abfälle als Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten
oder dass sie mehr als das Doppelte des Gewichts bei Neuerwerb besitzt.
In diesen Fällen obliegt die Beiseitigung dem Nutzer.
Das Symbol zur WEEE-Kennzeichnung ist an der Packung all unserer Produkte angebracht.
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