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Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg-Kaminofens entschlossen haben. Wir unterzie-
hen unsere Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen
und stetigen Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte
des Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem
Vertragspartner (Verkäufer) wegen Sachmängeln un-
berührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen ent-
wickelt, konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die ein-
gesetzten Materialien sind branchen- und handels-
üblich und werden ständig auf Einhaltung unserer
Qualitätsvorgaben geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen
(Stückholz- oder Pelletausführung), um ein technisches
Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss
und Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse er-
forderlich. Deshalb dürfen Aufstellung, Montage,
Anschluss, erste Inbetriebnahme und Unterweisung
des Endkunden nur durch einen von Olsberg qualifi
-
zierten Fachbetrieb unter der Beachtung der bestehen-
den Vorschriften erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes In be-
trieb nahmezertifikat zu führen. Des Weiteren ist min
-
destens eine jährliche Wartung durch einen von
Olsberg qualifizierten Fachmann durchzuführen. Bei
Nichtvorlage dieser Nachweise kann Olsberg den
Kunden von Garantieleistungen ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung
des Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungs-
geräte, die länger als ein Jahr in einer Ausstellung prä-
sentiert wurden, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum
überschritten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag (Einzelvertrag des Kunden mit dem
Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen über-
nehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoff-
beschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw.
mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell-
und Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschrie-
benen Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glas-
keramik (nicht Glasbruch) und Ober flächen be
schich tungen (z.B. Gold, Chrom, ausgenommen
Lackierung), elektronische Bauteile und Bau-
gruppen garantieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(siehe Abschnitt Verschleißteile).
4. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer
Funktion entsprechenden „ordnungsgemäßen“ Ab-
nutzung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von
Kaminöfen eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer ha-
ben können, die unterhalb der Garantiefrist für das
Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Ele-
mente sind definiert:
- sämtliche feuerberührten Teile der Brenn raum aus-
mauerung
- Dichtungen jeglicher Art
- Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen
durch thermische Beanspruchung oder Überlastung
- Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder an-
dere Materialien
- Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe, Rüt-
tel rost g e stänge oder andere Elemente)
- Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder andere
Ele mente)
- Oberflächenveränderungen
der
Glas keramik
durch un ter schied liche ther mi sche Belastungen,
her
vor
ge
rufen durch Flammen oder Luft- oder
Gasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen oder
angesinterte Flugasche an der Scheibenoberfläche
sind keine Mängel.
5. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch
Vorlage des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg, Rech-
nung usw. und des vollständig ausgefüllten Olsberg-
Inbetriebnahmezertifikates
nachzuweisen.
Des
Wei
te
ren sind, innerhalb der Garantiezeiträume
Kundendienstanforderungen nur mit dem ausgefüllten
Formblatt Kundendienstanforderung zulässig. Dieses
Formblatt erhält Ihr Vertragspartner beim Olsberg-
Kundendienst auf telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der
Keramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen