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1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der
Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.2002.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Landes bzw.
die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch
Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages
bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer
(Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch
Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-Kaufbeleges geltend
gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entweder über
den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke GmbH & Co KG -
Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsicher ver-
packt unter genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden. Sie können
unter den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen
der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden. Hin- und
Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge eines anerkannten
Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert
oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, ausgetauscht werden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät
selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch
wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit
begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte schlie-
ßen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, ausge-
laufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden
sind.
Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der
Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile betroffen:
Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die Gewährleistungsansprüche
des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG
Garantiebestimmungen
Bundesrepublik Deutschland
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