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ABSCHNITT 2
Sicherheit und Prävention
2.1 SICHERHEIT
Der Verantwortliche muss über die Risiken durch
Unfälle, über die Vorrichtungen für die Sicherheit des
Bedieners und über die allgemeinen von den Richtli
-
nien und von der Gesetzgebung des Einsatzlandes der
Maschine vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften
geschult sein. Bei der Herstellung der Maschine
wurden alle potentiellen Gefahrensituationen vorge
-
sehen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen
angewandt. Dennoch bleibt das Maß an Unfällen, die
durch fehlende Vorsicht und Leichtsinn entstehen
können, hoch. Ablenkung, Leichtsinn und zu viel
Selbstvertrauen sind häufig Grund von Unfällen; wie
dies auch Müdigkeit und Schläfrigkeit sein können. Es
ist daher Pflicht, dieses Handbuch und insbesondere
den Abschnitt über die Sicherheitsvorschriften sehr
aufmerksam zu lesen.
GEFAHR
Die Herstellerfirma lehnt jede Haftung für die
Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften und der
von der Gesetzgebung vorgesehenen Präventionen
und der Angaben in diesem Handbuch ab.
Achten Sie auf dieses Symbol, wo es diesem
Handbuch wiedergegeben ist. Es zeigt eine mögli-
che Gefahrensituation an.
2.1.1 ANGEWANDTE TERMINOLOGIE
Es werden im Folgenden die Definitionen von Perso
-
nen und speziellen Situationen wiedergegeben, die
direkt die Maschine und/oder die Personen in direktem
Kontakt mit der Maschine selbst einbeziehen können.
• ANWENDER: Der Anwender ist die Person, die
Einrichtung oder die Gesellschaft, die die Maschine
gekauft oder gemietet hat und die beabsichtigt, sie
für die Zwecke, für welche sich entworfen wurde,
zu verwenden. Ihm obliegen die Verantwortung der
Maschine und die Schulung der in ihrer Umgebung
arbeitenden Personen.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb und/
oder in der Nähe einer Maschine, in dem die Anwe
-
senheit einer exponierten Person ein Risiko für die
Sicherheit und die Gesundheit derselben stellt.
• EXPONIERTE PERSON: Jede Person, die sich
innerhalb oder teilweise in einem Gefahrenbereich
aufhält.
• BEDIENER: Person, die in der Lage ist, die Maschi
-
ne zu betreiben, die Wartung, die Reinigung, den
Transport der Maschine durchzuführen.
• BEFUGTES SERVICE-CENTER:
Das befugte Service-
Center ist die Einrichtung, die gesetzlich von der
Herstellerfirma autorisiert wurde, die über für alle
Service-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen,
auch eines gewissen Ausmaßes, die für die Erhal
-
tung der Maschine in einem perfekten Zustand
erforderlich sind, spezialisiertes und geschultes
Personal verfügt.
2.1.2 ALLGEMEINE
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
ACHTUNG
Die Nichteinhaltung der unter «Abschnitt 2 - Si-
cherheit und Prävention» beschrieben Angaben
und die mögliche Manipulation der Sicherheitsvor-
richtungen entbinden die Herstellerfirma von jegli
-
cher Haftung bei Unfällen, Schäden oder Störungen
der Maschine.
Allgemeine Hinweise:
- Der Anwender verpflichtet sich, die Maschine
ausschließlich zu diesem Zweck qualifiziertem und
geschultem Personal anzuvertrauen.
- Der Anwender ist gehalten, alle geeigneten
Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass
unbefugte Personen die Maschine verwenden.
- Der Anwender verpflichtet sich, sein Personal auf
angemessene Weise über die Anwendung und Ein
-
haltung der Sicherheitsvorschriften zu informieren.
- Der Anwender muss die Herstellerfirma infor-
mieren, falls Defekte oder Störungen der Unfall
-
verhütungssysteme sowie vermeintliche Gefah
-
rensituationen auftreten.
- Der Bediener muss immer die individuelle
Schutzausrüstung verwenden, die von der Ge
-
setzgebung vorgesehen ist und die Angaben in
diesem Handbuch befolgen.
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