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Leinenbündler
Zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis ist eine Nachprüfung gemäß der mitgelieferten
Nachprüfungsanweisung durchzuführen.
Nach spätestens 2 Jahren oder 150 Flugstunden muss der BLUE zum Hersteller bzw. Vertrieb zur
turnusmäßigen Überprüfung gebracht werden. Anderenfalls erlischt die Gewährleistung.
Solltest Du eine vorzeitige Nachprüfung, z.B. wegen extremen Gebrauchs, wünschen, so führen wir
diese selbstverständlich gerne schon vor dem Fälligkeitsdatum durch.
INSTANDHALTUNSANWEISUNG
GEGENSTAND DER PRÜFUNG
· Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
· Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt
werden, die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001 be-
steht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese
Möglichkeit wird vom Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht
die entsprechende personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in
diesem Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden – eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte
ist dann ausgeschlossen!!!
· Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte
Schriftstück aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu über-
Summary of Contents for Blue
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