In allen Fällen muss die Übertragung des Nenndrehmomentes in die Anschlussbauteile vom Betreiber rechne-
risch überprüft werden. Sie muss dem Stand der Technik entsprechen und ausreichend dimensioniert sein.
Für die Dimensionierung sind die im Maschinenbau üblichen zulässigen Spannungen zu berücksichtigen.
2.3.3
Einsatzgrenzen
Die Einsatzgrenzen sind in den technischen Daten definiert, siehe Kapitel 4.
2.3.4
Einsatz in explosionsgefährdeter Atmosphäre
Die Einsatzgrenzen sind in den technischen Daten definiert, siehe Kapitel . Es besteht Brand- und Explosions-
gefahr bei Betrieb der Kupplung in explosionsgefährdeter Atmosphäre. Die Kupplung darf nicht in explosionsge-
fährdeten Bereichen eingesetzt werden.
2.4
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jede andere als die bestimmungsgemäße Verwendung der Kupplung kann zu gefährlichen Situationen führen.
● Kupplung grundsätzlich nur bestimmungsgemäß nach den Angaben in dieser Dokumentation, insbesondere
unter Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Einsatzgrenzen verwenden.
● Umbau, Umrüstung oder Veränderung der Konstruktion oder einzelner Ausrüstungsteile mit dem Ziel der Än-
derung des Einsatzbereiches oder der Verwendbarkeit der Kupplung unterlassen.
● Einsatz der Kupplung, obwohl beim Einschalten die An- und Abtriebsseite unterschiedliche Drehzahlen auf-
weisen. Dadurch kann es beim Einschalten zum Überspringen der Verzahnung und zur Beschädigung kom-
men.
● Einsatz der Kupplung, obwohl das zu übertragende Drehmoment das angegebene Nenndrehmoment über-
schreitet. Dies darf nicht, auch nicht kurzzeitig, z. B. durch Einschaltstöße, geschehen, da es dadurch zum
Überspringen der Verzahnung und zur Beschädigung kommen kann.
● Einsatz der Kupplung, obwohl zwischen den Stirnverzahnungen Relativbewegungen verursacht werden. Da-
durch kann es zum Überspringen der Verzahnung und zur Beschädigung kommen.
● Einsatz der Kupplung, obwohl der vorgeschriebene Luftspalt (im ausgekuppelten Zustand) zwischen den
Stirnverzahnungen nicht eingehalten wird. Dadurch ist das Einschalten der Kupplung gefährdet, weil die
Stirnverzahnungen nicht zum Eingriff kommen können.
Ansprüche jeglicher Art von Schäden resultierend aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausge-
schlossen. Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
2.5
Angewandte Normen
Innerhalb der Dokumentation wird auf die Vorgaben weiterer nationaler Normen verwiesen. Dies gilt speziell für
die Montage. DIN-Normen können beim DIN, Deutsches Institut für Normung e. V.,
http://www.din.de
, bezogen
werden.
Bei weiteren Fragen zu Inhalten und Anwendung bitte Customer Care der Stromag kontaktieren.
2.6
Mögliche Restgefährdungen
Restgefahren sind besondere Gefährdungen beim Umgang mit der Kupplung, die sich trotz sicherheitsgerechter
Konstruktion nicht beseitigen lassen.
Restgefahren sind nicht offensichtlich erkennbar und können Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesund-
heitsgefährdung sein.
Auf mögliche Restgefahren wird im Folgenden besonders hingewiesen.
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Montageanleitung Elektromagnet-Zahnkupplung EZB • Nr.
590–00000 E
•
10.2017
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