![Rohde & Schwarz R&SHMC8012 User Manual Download Page 7](http://html.mh-extra.com/html/rohde-and-schwarz/randshmc8012/randshmc8012_user-manual_1477871007.webp)
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Wichtige Hinweise
3. Zellen oder Batterien dürfen nicht kurzgeschlossen
werden. Zellen oder Batterien dürfen nicht gefahr-
bringend in einer Schachtel oder in einem Schubfach
gelagert werden, wo sie sich gegenseitig kurzschließen
oder durch andere leitende Werkstoffe kurzgeschlossen
werden können. Eine Zelle oder Batterie darf erst aus
ihrer Originalverpackung entnommen werden, wenn sie
verwendet werden soll.
4. Zellen und Batterien von Kindern fernhalten. Falls eine
Zelle oder eine Batterie verschluckt wurde, ist sofort
ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. Zellen oder Batterien dürfen keinen unzulässig starken,
mechanischen Stößen ausgesetzt werden.
6. Bei Undichtheit einer Zelle darf die Flüssigkeit nicht mit
der Haut in Berührung kommen oder in die Augen ge-
langen. Falls es zu einer Berührung gekommen ist, den
betroffenen Bereich mit reichlich Wasser waschen und
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
7. Werden Zellen oder Batterien, die alkalische Elektrolyte
enthalten (z.B. Lithiumzellen), unsachgemäß ausge-
wechselt oder geladen, besteht Explosionsgefahr. Zellen
oder Batterien nur durch den entsprechenden Typ erset-
zen, um die Sicherheit des Produkts zu erhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wieder verwertet werden
und dürfen nicht in den Restmüll gelangen. Akkumu-
latoren oder Batterien, die Blei, Quecksilber oder Cad-
mium enthalten, sind Sonderabfall. Beachten Sie hier-
zu die landesspezifischen Entsorgungs- und Recycling-
Bestimmungen.
Werden die Hinweise zu Batterien und Akkumulatoren/Zellen nicht
oder unzureichend beachtet, kann dies Explosion, Brand und/oder
schwere Verletzungen von Personen, unter Umständen mit Todes-
folge, verursachen. Die Handhabung von Batterien und Akkumula-
toren mit alkalischen Elektrolyten (z.B. Lithiumzellen) muss der
EN 62133 entsprechen.
1.12 Produktentsorgung
Das ElektroG setzt die folgenden EG-Richtlinien um:
❙2002/96/EG (WEEE) für Elektro- und Elektronikaltgeräte
und
❙2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung be-
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten
(RoHS-Richtlinie).
Am Ende der Lebensdauer des Produktes darf dieses Pro-
dukt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Auch die Entsorgung über die kommunalen Sammelstel-
len für Elektroaltgeräte ist nicht zulässig. Zur umweltscho-
nenden Entsorgung oder Rückführung in den Stoffkreis-
lauf übernimmt ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG die
Pflichten der Rücknahme- und Entsorgung des ElektroG
für Hersteller in vollem Umfang.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Servicepartner vor Ort, um
das Produkt zu entsorgen.
Abb. 1.4: Produktkennzeichnung nach EN 50419