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prüfen, ob sämtliche Gase aus dem Arbeitsbereich entfernt wurden – Gefährdung: Feuer, Explosion, Dämpfe, Vergiftung.
Das Schweißen im Regen oder während des Schneefalls ist verboten. Das Schweißgerät ist nicht vor Wassereintritt geschützt.
Die Ausrüstung vom Gerät trennen, das Schweißgerät selbst ist vom Stromversorgungsnetz zu trennen und in einen wasserfreien
Bereich zu verlagern (Gefährdung: elektrischer Stromschlag, Zerstörung des Gerätes).
Nicht in einer Atmosphäre mit hoher Feuchtigkeit arbeiten. (Gefährdung: wie oben).
Nicht an solchen Stellen arbeiten, die keine richtige Belüftung gewährleisten. Das Schweißgerät ist mit einem Lüfter ausgerüstet,
dem aber die richtigen Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen. Man muss sich auch davon überzeugen, dass das
Schweißgerät eine richtige Belüftung hat und die durch das Schweißgerät erzeugte Wärme abgeleitet wird (Gefährdung: Zerstö-
rung des Schweißgerätes).
Die während des Schweißens entstehenden Gase und Dämpfe sind zu entfernen bzw. ihr Einatmen zu vermeiden. Es sind
entsprechende Masken zum Schutz der Atemwege zu verwenden sowie auch für eine richtige Lüftung zu sorgen (Gefährdung:
Vergiftung, Zerstörung des Gerätes).
Nicht in das durch den Elektrobogen erzeugte Licht sehen (Gefährdung: ernsthafte Schädigung des Augenlichts; Siehe auch die
im nächsten Kapitel aufgeführten Warnungen).
Ebenso dürfen die heißen Elemente nicht berührt werden (Gefährdung: ernsthafte Verbrennungen; Siehe auch die im nächsten
Kapitel aufgeführten Warnungen).
Das zu schweißende Element ist von Rost, Schmiermittel oder Farbe zu reinigen. Dadurch kann man die Entstehung von schäd-
lichen Dämpfen bis auf ein Minimum reduzieren.
Das Erdungskabel ist fest und sicher an das zu schweißende Element zu befestigen. Die Verbindungsstelle muss man von
Schmutz, Farbe und Fett reinigen.
Das Schweiß- und Erdungskabel nicht um den Körper wickeln und die Schweißhalterung darf nicht auf Menschen gerichtet werden.
Überzeugen Sie sich, ob das Schweißgerät in vertikaler Position auf einen flachen und stabilen Untergrund gestellt wurde. Ein
anderes Aufstellen des Schweißgerätes während der Arbeit ist verboten. Das Schweißgerät besitzt eine Halterung sowie einen
Gurt, der seinen Transport erleichtert. Während der Arbeit ist das Halten des Schweißgerätes an der Halterung oder sein Aufhän-
gen am Gurt verboten.
Das Schweißgerät darf nicht zum Enteisen von Rohren verwendet werden.
Gegenmaßnahmen gegen Verbrennungen und Schädigungen des Augenlichts
Während des Schweißprozesses wird Metall geschmolzen. Eine Unaufmerksamkeit des Bedieners des Schweißgerätes kann
die Ursache für ernsthafte Verbrennungen sein. Deshalb muss man immer eine entsprechende Kleidung und Sicherheitseinrich-
tungen verwenden. Der Schweißbogen ist für das Augenlicht sehr gefährlich, weil er eine sehr intensive Infrarot- und Ultraviolett-
strahlung erzeugt.
Wenn man in dem beim Schweißen entstehenden elektrischen Lichtbogen sieht, kann das Augenlicht ernsthaft verletzt werden.
Deshalb müssen sämtliche unbeteiligte Personen vom Arbeitsort des Schweißgerätes entfernt werden. Beim Arbeiten sind auch
entsprechende persönliche Schutzmittel zu tragen, und zwar solche wie:
- Schutzhandschuhe zum Schweißen, Schutzmasken, die das ganze Gesicht bedecken und mit einer Visiereinrichtung mit einem
Schweißfilter entsprechender Leistung (flüssigkristallin, Glasschweißfilter mit dem für die gegebene Arbeit gut gewähltem Schutz-
grad), Schuhe mit rutschfester Sohle, Schutzkleidung, Schutzschürze ausgerüstet sind.
Folgendes wird besonders empfohlen:
Die zu schweißenden Elemente nicht festhalten, den Bereich der Schweißnaht nicht berühren; mit Kontaktlinsen nicht schweißen,
da die beim Schweißen entstehende Wärme das Material der Linsen schmelzen, was letztendlich zu einem Augenschaden führen
kann.
Einschränkungen und Einwände bei der Arbeit mit dem Schweißgerät
Das Schweißgerät darf durch folgende Personen nicht genutzt werden::
- mit implantiertem Herzschrittmacher, mit elektrischen Strom gespeiste Prothesen, solchen wie künstliche Gliedmaßen, Hörge-
räte usw.
- Personen, die Kontaktlinsen tragen (vor Arbeitsbeginn die Kontaktlinsen durch Brillen ersetzen).
- unbeteiligte Personen, die o. a. Geräte besitzen, müssen einen Sicherheitsabstand zum Arbeitsplatz des Schweißgerätes einhalten.
BEDIENUNG DES SCHWEISSGERÄTES
Vorbereitung für den Funktionsbetrieb
Vor Betriebsbeginn muss man sich davon überzeugen, ob das Schweißgerät nicht beschädigt ist, d.h. folgendes ist dabei zu prü-
fen: der Zustand der Kabel, der Stromversorgungs- und der Schweißkabel in Bezug auf Beschädigungen. Die Arbeitsaufnahme
mit einem beschädigten Schweißgerät und/oder beschädigten Leitungen ist verboten.
Ebenso ist der Zustand der Verbinder für die Schweißkabel sowie die Sauberkeit und den Zustand der Masseklemme zu prüfen.
Prüfen Sie den Zustand der Verbindungen der Schweißkabel sowie die Sauberkeit und den Zustand der Masseklemme.
Hinweis! Beschädigte Kabel und Leitungen müssen gegen neue ausgetauscht werden. Die Reparatur der Kabel ist verboten.
Zwecks Austausch der Stromversorgungsleitung muss man sich an die Servicewerkstatt des Herstellers wenden.