Seite :
7
Kap.:
1
Kodex :
000003BD
Die vorliegende Unterlage ist Eigentum des Herstellers u/o seines V
ertreters und darf auf keinen Fall vervielfältigt, als auch nicht an Dritte ohne Einverständnis weitergegeben werden.
Die in diesem handbuch gegebenen hinweise ersetzen nicht die Si-
cherheitsvorschriften und die technischen Daten für installation und
Betrieb, die direkt auf das Produkt angewendet werden, und auch nicht
die regeln der normalen Vernunft und die im land der installation
geltenden Sicherheitsvorschriften.
Die vorliegenden unterlagen sind in KaPitel unterteilt (VOrWOrt,
eiGenSChaFten, usw.), wie in der inhaltSanGaBe beschrieben.
Die Kapitel und die enthaltenen informationen sind nach
Wichtigkeitsgrad geordnet.
Eigenschaften des personals
Die für den Maschinenbetrieb zuständige Person muss an einer spezifi
-
schen beruflichen Ausbildung teilgenommen haben oder über Erfahrung
mit dem umgang dieser Maschinen verfügen.
Sollte aus beliebigen Gründen anlässlich der installation und/ oder
inbetriebnahme der anlage Kein training erfolgen, so ist der Kunde
gehalten, dieses anzufordern und/oder sicherzustellen, dass alle in der
vorliegenden unterlage genannten Bedingungen
erfüllt sind.
Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden
empfehlen wir dem Kunden, die Bediener hinreichend
über die eventuellen Restgefahren beim Betrieb der
Maschine zu informieren.
Das Personal für die Maschinenbedienung und Maschinenwartung
muss Fachpersonal sein, welches ausgereifte erfahrung haben sollte als
auch sich über die beschriebenen aufgaben bewusst ist; das Personal
sollte in der lage sein, korrekt die im vorliegenden handbuch be-
schriebenen Vorgänge interpretieren zu können, um Sicherheit und
Gewissenhaftigkeit in den Kontrollen zu garantieren.
Der Einsatz von NICHT qualifiziertem, handicap-tragendem, unfähigem,
nicht nüchternem oder drogenabhängigem Personal ist absolut
untersagt.
Der Kunde übernimmt jegliche Verantwortung für die Qualifikation und
den geistigen bzw. körperlichen Zustand des betrauten Personals.
Der Kunde oder arbeitgeber ist zivilrechtlich verantwortlich für alle
Schäden, die durch von ihm zum Betrieb der Maschine zugelassenes
Personal verursacht oder erlitten werden.
Das Bedienerpersonal muss folgende eigenschaften besitzen:
- kompletter einsatz der oberen und unteren Gliedmaße;
- erkennung und Wissen der Farben;
- Gute Seh- und hörkraft;
- lesen und schreiben können;
- Kenntnis der Gefahr- und hinweissignale, die an der Maschine
angebracht sind;
- Fähigkeit zum völlig unabhängigen Betreiben von, dieser Maschine
ähnlichen, Produktionsanlagen und Maschinen.
- Fähigkeit einen arbeitszyklus durchzuführen und entsprechende
Kontrollen der richtigen Operationen und der Produktqualität zu
vollziehen als auch Korrekturen vorzunehmen und unregelmäßigkeiten
anzugeben;
- notwendige hinweise zu geben, um die bestehende Qualität und einen
guten anlagenbetrieb zu garantieren.