Software-Lizenzvereinbarung
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Deutsch
4.
Nutzungsbeschränkungen.
Die Software beinhaltet
urheberrecht-lich geschütztes Material, Handelsgeheimnisse und
sonstiges Eigentum von Maxtor und seinen Lieferanten. Es ist
Ihnen untersagt und Sie sind nicht berechtigt, andere dazu zu
veranlassen oder anderen zu gestatten: (i) die Software auf
irgendeine Art und Weise zu verändern, zu bearbeiten, zu
übersetzen, zu dekompilie-ren, zu disassemblieren oder
anderweitig zurückzuentwickeln sowie in eine von Menschen
lesbare Form zu übertragen; (ii) jegliche Erkennungsmerkmale,
Urheberrechts- oder andere Hinweise von der Software zu
entfernen; (iii) abgeleitete Werke von einem Bestandteil der
Software zu erstellen sowie (iv) die Software im Ganzen oder in
Teilen zu leasen, zu vermieten, zu verleihen oder zu vertreiben.
Zusätzlich zu den vorstehend dargelegten Beschränkungen ist es
Ihnen ausdrücklich untersagt, die Software im Zusammenhang mit
dem Betrieb nuklearer Anlagen, der Flugzeugnavigation und -
kommunikation oder der Flugleitung sowie mit Anlagen zur
Luftverkehrskontrolle, mit Waffen oder Waffensystemen, oder in
jedweden Geräten oder Systemen, in denen eine Fehlfunktion
(einschließlich und ohne Einschränkung auf software-bedingte
Verzögerung oder Fehlfunktion) ein absehbares Risiko der
Verletzung oder des Todes des Betreibers des Geräts bzw. des
Systems oder anderer Personen zur Folge hätte, zu verwenden.
Bei Anwendbarkeit von EU-Recht gelten die in Sektion 4(i)
genannten Einschränkungen nur in solchem Maße, wie derartige
Handlungen unter Beachtung der Europäischen
Softwareschutzrichtlinie untersagt werden können. Ungeachtet
des zuvor Genannten muss vor Durchführung einer derart
gesetzlich gestatteten Handlung wie dem Dekompilieren,
Disassemblieren oder der Zurückentwicklung der Software eine
schriftliche Anfrage bei Maxtor für den Erhalt entsprechender
Informationen oder Unterstützung erfolgen. Das Dekompilieren,
Disassemblieren oder die anderweitige Zurückentwicklung der
Software ist untersagt, außer Maxtor kann dieser Anfrage nicht
innerhalb eines wirtschaft-lich angemessenen Zeitraums
nachkommen.
5.
Übertragung.
Ihre Lizenz erlischt automatisch mit der
Übertragung der Software an Dritte. Bei einer Übertragung sind
Sie verpflichtet, die Verwendung der Software einzustellen und die
Software sowie alle Kopien und damit verbundenen
Dokumentationen an den Übernehmer zu übergeben. Die
Übertragung gilt nur dann als wirksam, wenn der Übernehmer die
vorliegenden Lizenzbedingun-gen bindend akzeptiert.
6.
Software von Drittanbietern.
Das Medium, auf dem sich die
Software befindet, beinhaltet auch Produkte von Drittanbietern
(„Software von Drittanbietern“), für welche die Annahme eines
separaten Lizenzvertrages mit dem jeweiligen Hersteller dieser
Software in Verbindung mit der Erstinstallation erforderlich ist. Die
Verwendung von Software von Drittanbietern ist im jeweiligen
Endbenutzer-Lizenzvertrag und nicht in der vorliegenden Lizenz
geregelt und Sie erklären sich hiermit zur Einhaltung dieses
Drittanbieter-Lizenzvertrages bereit.
7.
Aufhebung.
Diese Lizenz kann von Maxtor jederzeit aufgehoben
werden, wenn Sie die genannten Lizenzbestimmungen nicht
einhalten. Wird die Lizenzvereinbarung aufgehoben, sind Sie zum
Löschen der Software sowie aller Kopien verpflichtet. Die
Gültigkeit der Ausschlussklauseln in den Abschnitten 8 und 9
sowie die Bestimmungen der Abschnitte 6, 10, 11 und 12 bleiben
auch nach einer Aufhebung der Lizenzvereinbarung bestehen.
Summary of Contents for Maxtor OneTouch USB
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