Instandhaltungsanweisung
HORNET
1. Gegenstand der Prüfung
Dieser Prüfungspflicht unterliegt jedes Gerät. Die Prüfungen können vom Hersteller
oder einer, von ihm beautragte Person durchgeführt werden. Seit dem 01.07.2001
besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen
kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller nur dann empfohlen, wenn sich der
Halter mit dem Nachprüfen von Gleitsegeln (beruflich) vertraut gemacht hat, oder
unter genauer Anleitung und Führung solcher Person alle Schritte der Nachprüfung
durchführen kann und er Zugang zu den Mess- und Prüfmitteln, die für die
Nachprüfung notwendig sind, hat.
Nach jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet
immer das letze Schriftstück aufzubewahren. Jeder Prüfschrift ist zu markieren und
das Ergebnis in Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter
geflogen werden. Man kann eine Instandsetzung vom Hersteller oder einer, von ihm
beautragter Person durchführen lassen.
Ohne diese Nachprüfung darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen werden. Der Prüfer
trägt die volle Verantwortung für die durchgeführte Prüfung und haftet für alle
Schäden, die durch einen Fehler bei der Prüfung entstehen.
Die Nachprüfungen werden nach einem Prüfprotokollvordruck von dem Prüfer
durchgeführt. Jeder Schrit ist zu markieren und das Ergebniss in das Vordruck
einzutragen.
Dieser Vordruck ist beim Hersteller zu bestellen
2. Nachprüfungintervalle:
Der Eigentümer ist verpflichtet die Flugstunden wahrheitsgemäß in einem
Flugstundenverzeichniss zu registrieren. Als Flugzeit ist auch das Manövrieren am
Boden zu verstehen (Auslegen, Zusammenpacken, Aufzieh- und Startübungen etc.).
Bei einem Windenstart ist für jede Durchführung zu der Flugzeit eine Stunde zu
addieren. Die Zeit, die der Schirm in ausgelegtem Zustand der Sonnenbestrahlung
ausgesetzt wurde, ist mit einem Faktor 0,5 zu multiplizieren.
Die erste Nachprüfung erfolgt spätestens zwei Jahre oder 150 Flugstunden nach dem
Erwerb eines neuen Gerätes. Jede weitere Nachprüfung erfolgt dann spätestens nach
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