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DE
7. Gesetzliche
Bestimmungen
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert . Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind .
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonder-
bestimmungen für die Nutzungsgrenzen, d .h . sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht . Informieren Sie sich ausführlich
über die für Sie geltenden gesetzlichen Vorschrif-
ten bezüglich Versicherung Ihres FLYER E-Bikes,
das Inverkehrbringen sowie die Benützung von
Strassen und Radwegen .
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften .
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten .
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können .
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss .
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss . Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben .
S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h)
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht
-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt .
Ihr FLYER S-Pedelec mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft-
fahrzeug. Damit ist es zulassungspflichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung . Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden .
Es dürfen nur zu 100% identische Original-Er-
satzteile verwendet werden . Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben . Unfälle und Stürze mit schwersten Ver-
letzungen können die Folge sein . Ebenso verfal-
len die Gewährleistung und Garantien .
Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle EU
•
Gesetzliche Vorschriften:
Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge-
setzlichen Vorschriften. Dies betrifft die Versi
-
cherung Ihres FLYER E-Bikes, das Inverkehr-
bringen sowie die Benützung von Strassen
und Radwegen in Ihrem Land . National gelten
teils unterschiedliche Vorschriften . Diese wer-
den fortwährend aktualisiert . Beachten Sie,
dass keine Anhänger gezogen werden dürfen,
in denen ein Kind sitzt . Auch Kindersitze sind
nicht erlaubt .
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer-
scheinpflicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form .
•
Tausch von Bauteilen:
Ihr FLYER ist kein
Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug . Da-
mit ist es zulassungspflichtig. Die Zulassung
gilt nur für das Fahrzeug in der Original-Aus-
stattung . Deshalb dürfen keine Änderungen
an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden .
Es dürfen nur zu 100% identische Originaler-
satzteile verwendet werden . Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben . Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen können die Folge sein . Ebenso
verfallen Gewährleistung und Garantien .
• Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
•
Rückspiegel, Nummernschildhalter
und
Bremslicht
sind rechtlich vorgeschrieben . Sie
müssen korrekt befestigt sein und immer ein-
wandfrei funktionieren . Ist dies nicht gegeben,
dürfen Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht im öf-
fentlichen Strassenverkehr bewegen .
•
Lichtfunktion:
Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten . Die Lichttaste hat
keine Funktion .
•
Drehmomente:
Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs-
drehmomente ein . Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden . Zu stark
oder zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen .
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpflicht, in einigen Ländern in
national angepasster Form . Beachten
Sie die national geltenden Gesetze/Vor-
schriften bezüglich Helmtyp .
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