SICHERHEITSINFORMATIONEN
Seite xix
Bedienungs- und Wartungshandbuch
Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
6.2.5. Wartungs-Sicherheitsverfahren
Die gesamte Wartung sollte entsprechend den Vorgaben
des Herstellers für Sicherheitsverfahren, wie diese in den
Betriebs- und Wartungshandbüchern beschrieben sind,
erfolgen. Die folgende Liste der empfohlenen
Sicherheitsverfahren ist allgemeiner Natur und ersetzt in
keinem Fall die speziellen Anweisungen des Herstellers.
6.2.5.1. Den entsprechenden Anweisungen des
Herstellers folgen, um das Golffahrzeug gegen
Bewegung zu sichern, bevor mit der Wartung begonnen
wird.
6.2.5.2. Chassis sicher aufbocken, bevor Arbeiten an
der Unterseite des Fahrzeugs ausgeführt werden.
6.2.5.3. Vor dem Abklemmen eines Teils des
Kraftstoffsystems den enthaltenen Kraftstoff ablaufen
lassen und sicherstellen, dass der Zufuhrhahn
geschlossen ist, um ein Auslaufen oder eine
Ansammlung von brennbarem Kraftstoff im
Arbeitsbereich zu verhindern.
6.2.5.4. Brandgefahr vermeiden und Feuerlöscher
bereithalten.
6.2.5.5. Vor dem Durchführen von Wartungsarbeiten an
einem elektrischen Golffahrzeug das elektrische System,
entsprechend den Vorgaben des Herstellers,
deaktivieren.
6.2.5.6. Nur richtig isoliertes Werkzeug verwenden,
wenn Arbeiten an elektrisch betriebenen Golffahrzeugen
oder an Batterien ausgeführt werden.
6.2.5.7. Bremsen, Lenkung, Warngeräte,
Geschwindigkeitsregler und andere Sicherheits-
einrichtungen regelmäßig überprüfen und in einem
sicheren Betriebszustand halten und nicht verändern.
6.2.5.8. Nach jeder Wartung oder Reparatur ist das
Golffahrzeug durch eine qualifizierte, geschulte und
autorisierte Person zu fahren, um richtige Einstellungen
und um einen ordnungsgemäßen Betrieb
sicherzustellen.
6.2.5.9. Das Fahren von Golffahrzeugen nach
Reparaturen zum Zwecke der Überprüfung richtiger
Einstellungen und eines ordnungsgemäßen Betriebs in
einem Bereich durchführen, in dem keine anderen
Fahrzeuge oder Fußgänger anwesend sind.
6.2.5.10. Alle durchgeführten Wartungsarbeiten in einem
Wartungsbuch mit Datum, Name der die Wartung
durchführenden Person und die Art der Wartung
notieren. Das Management der für die Überwachung
zuständigen Abteilung des Betreibers muss das
Wartungsbuch regelmäßig auf Einhaltung und
Vollständigkeit überprüfen.
6.2.5.11. Fahrzeugführer-Mängelkarte bereitstellen, um
unregelmäßig anfallende Wartungsanforderungen für
bestimmte Golffahrzeuge aufzuzeigen.
6.2.6. Die für die Überwachung zuständige Abteilung
des Betreibers sollte alle vom Hersteller angebrachten
Typenschilder, Warnhinweise und Anweisungen in
einem gutlesbaren Zustand halten.
6.2.7. Ohne die ausdrückliche schriftliche
Genehmigung des Herstellers sollte die für die
Überwachung zuständige Abteilung des Betreibers keine
Veränderungen durchführen oder Zusätze montieren,
welche die Kapazität oder Betriebssicherheit
beeinflussen oder sonstige Änderungen durchführen, die
nicht in Übereinstimmung mit dem Bedienerhandbuch
des Herstellers sind. Im Falle von autorisierten
Änderungen sollte die für die Überwachung zuständige
Abteilung des Betreibers sicherstellen, dass die
Kapazitäts-, Betriebs-, Warnungs- und Wartungs-
hinweisschilder oder -aufkleber entsprechend geändert
werden.
6.2.8. Den Anforderungen der Paragrafen 6.2.6 oder
6.2.7 entsprechend muss der Hersteller kontaktiert
werden, damit dieser neue Typenschilder, Warnungen
oder Anweisungen erstellt, die dann an den
entsprechenden Positionen am Fahrzeug befestigt
werden müssen.
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