SICHERHEITSINFORMATIONEN
Seite xvii
Bedienungs- und Wartungshandbuch
Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
ALLGEMEINES
Der folgende Text entspricht der Empfehlung von Teil II
der Norm ANSI / NGCMA Z130.1 - 1993. Der Hersteller
als Mitglied der National Golf Car Manufacturers
Association (NGCMA) befürwortet in hohem Maße den
Inhalt dieser Spezifikation.
TEIL II
WARTUNG UND BETRIEB
5.
ALLGEMEINE
SICHERHEITSVERFAHREN
5.1.
Einführung
Wie andere Maschinen auch können Golffahrzeuge
Verletzungen verursachen, wenn sie falsch verwendet
oder nicht richtig gewartet werden. Dieser Abschnitt
enthält weitgefasste Sicherheitsverfahren, die für den
sicheren Betrieb von Golffahrzeugen empfohlen werden.
Vor dem Einsatz sollte die für die Überwachung
zuständige Abteilung des Betreibers solche zusätzlichen,
für einen sicheren Betrieb erforderlichen speziellen
Sicherheitsverfahren erstellen.
Erfahrung hat gezeigt, dass Golffahrzeuge, die den in
Teil II dieser Norm beschriebenen Bestimmungen
entsprechen, sicher sind, wenn diese den an den
Golffahrzeugen angebrachten Sicherheits- und Betriebs-
hinweisaufklebern entsprechend ordnungsgemäß
betrieben werden. Dieser sichere Betrieb wird zusätzlich
erhöht, wenn die Golffahrzeuge innerhalb eines
Regelwerks von Betriebsanweisungen, Sicherheits-
vorschriften und Vorschriften bezüglich des tatsächlichen
Betriebsgeländes und der Betriebsumstände betrieben
werden.
Die in Teil II enthaltenen Sicherheitsinformationen sollen
der für die Überwachung zuständigen Abteilung des
Betreibers als Basis dienen und diese dazu anhalten, ein
Golffahrzeug-Sicherheitsprogramm zu implementieren.
Es wird empfohlen, Teil II in den Betriebs- und
Wartungshandbüchern der Golffahrzeug-Hersteller
abzudrucken, um die für die Überwachung zuständige
Abteilung des Betreibers zu einem sicheren Betrieb und
zu sicheren Verfahren anzuregen.
5.2.
Sicherheitserhebung
Die für die Überwachung zuständige Abteilung des
Betreibers sollte regelmäßig und den Bedingungen
entsprechend eine Sicherheitserhebung für das
Betriebsgelände durchführen, um die Bereiche zu
identifizieren, in denen Golffahrzeuge nicht betrieben
werden dürfen, sowie um mögliche Gefahrenquellen zu
erkennen.
5.2.1. Abschüssiges Gelände
In Bereichen mit starkem Gefälle sollte, wo möglich, der
Golffahrzeugbetrieb auf die entsprechenden Golffahr-
zeugwege beschränkt und durch entsprechende
Warnschilder kenntlich gemacht werden; die Schilder
können beispielsweise die folgende Warnung enthalten:
“Warnung, abschüssiges Gelände, langsam fahren,
einen Fuß auf der Bremse lassen”.
5.2.2. Feuchtbereiche
Feuchte, grasbewachsene Bereiche können dazu
führen, das ein Golffahrzeug die Bodenhaftung verliert
und dies kann die Stabilität beeinflussen. Feuchtbereiche
sollten durch eine Kette oder ein Seil abgesperrt werden,
um den Golffahrzeugbetrieb zu unterbinden, oder durch
entsprechende Warntafeln darauf hinweisen, keine
Golffahrzeuge in diesem Bereich zu verwenden.
5.2.3. Scharfe Kurven, unübersichtliche Stellen,
Brückenbefahrungen
Scharfe Kurven, unübersichtliche Stellen, Brücken-
befahrungen und andere potentiell gefährliche Bereiche
sollte entweder mit einer Kette oder einem Seil
abgesperrt werden, um den Golffahrzeugbetrieb zu
unterbeinden, oder entsprechende Warntafeln, auf
denen der Grund für die Sperrung spezifiziert ist, sollten
den Fahrer auf die Art der Gefahr hinweise und
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen aufführen, die zu
ergreifen sind, um einen möglichen Unfall zu vermeiden.
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