SICHERHEITSINFORMATIONEN
Seite xviii
Bedienungs- und Wartungshandbuch
Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
5.2.4. Loser Boden
Loser Boden kann dazu führen, das ein Golffahrzeug die
Bodenhaftung verliert und dies kann die Stabilität
beeinflussen. Bereiche mit losem Boden sollten, wenn
möglich, befestigt oder durch eine Kette oder ein Seil für
den Golffahrzeugbetrieb gesperrt werden oder durch
entsprechende Warntafeln darauf hinweisen, keine
Golffahrzeuge aufgrund des losen Bodens und den sich
hieraus möglicherweise ergebenden Gefahren in diesem
Bereich zu verwenden.
5.2.5. Kollissionsbreiche Golffahrzeug/Fußgänger
Bereiche, in denen sich Fußgänger und Golffahrzeuge
gegenseitig behindern, sollten wo immer möglich,
verhindert werden, indem der Golffahrzeug- oder
Fußgängerverkehr entsprechend umgeleitet wird, um die
gegenseitige Behinderung auszuschließen. Ist die
Beseitigung dieser Behinderung nicht möglich oder
unpraktisch, sollten zu errichtende Signale die
Fußgänger auf den Golffahrzeugverkehr hinweisen und
die Golffahrzeugführer auf den Fußgängerverkehr sowie
darauf hinweisen, langsam und sehr vorsichtig zu fahren.
6.
WARTUNG
6.1. Einführung
Golffahrzeuge können gefährlich werden, wenn keine
oder nur eine unzureichende Wartung durchgeführt wird.
Daher sollten von der für die Überwachung zuständigen
Abteilung des Betreibers Einrichtungen, geschultes
Personal und in Übereinstimmung mit den
Empfehlungen des Herstellers verfasste Verfahren
bereitgestellt werden.
6.2. Vorbeugende Wartung
Es sollte ein in Übereinstimmung mit den Empfehlungen
des Herstellers durchgeführtes, regelmäßiges
Inspektions- und vorbeugendes Wartungsprogramm
aufgestellt werden. Dieses Programm bietet dem
golfspielenden Gast ein sicheres, ordnungsgemäß
funktionierendes Golffahrzeug und hilft dadurch bei der
Vermeidung von Unfällen.
6.2.1. Personal
Nur entsprechend qualifiziertes, geschultes und
autorisiertes Personal sollte die Inspektions-, Einstell-
und Wartungsarbeiten am Fahrzeug ausführen.
6.2.2. Ersatzteile und Material
Nur vom Hersteller empfohlene Ersatzteile und
Materialien sollten verwendet werden.
6.2.3. Belüftung
Wartungs- und Lagerbereiche sollten gut belüftet sein,
um, zusammen mit den entsprechenden
Brandschutzvorschriften und Richtlinien, eine
Brandgefahr zu verhindern.
6.2.3.1. Eine Belüftung für kraftstoffbetriebene
Golffahrzeuge sollte vorhanden sein, um entzündliche
Gase, Dämpfe und andere entflammbare Stoffe
abzuführen. Hinweise zu den erforderlichen
Belüftungsmaßnahmen geben die entsprechenden
Brandschutzvorschriften.
6.2.3.2. Bei elektrisch betriebenen Golffahrzeugen
sollte ebenfalls eine Belüftung vorhanden sein, um das
beim Laden der Batterien entstehende Wasserstoffgas
abzuführen. Die Menge des entstehenden
Wasserstoffgases hängt von einer Anzahl von Faktoren
ab, wie z. B. dem Zustand der Batterien, der
Ladekapazität des Batterieladegerätes und der Dauer
des Ladevorgangs. Wasserstoffemissionen treten
gewöhnlich im Bereich von 10 bis 20 Litern pro Fahrzeug
und Ladung auf. Basierend auf der hochexplosiven
Wirkung von Wasserstoffgas und seiner Neigung im
Raum aufzusteigen und sich an der Decke zu sammeln,
wird eine Luftumwälzung von mindestens 5
Luftaustäuschen pro Stunde empfohlen. Die für die
Überwachung zuständige Abteilung des Betreibers sollte
die entsprechenden Brandschutzvorschriften für die
Belüftungsanforderungen und die Verwendung von
explosionssicheren elektrischen Geräten heranziehen.
6.2.4. Wartungsverfahren
Die gesamte Wartung sollte entsprechend den Vorgaben
des Herstellers für Wartungsverfahren, wie diese in den
Betriebs- und Wartungshandbüchern beschrieben sind,
erfolgen.
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