einem Auffangsystem verwendet werden, Verbindungselemente
(Karabiner) für Verbindungsmittel nach EN 354 müssen der
EN 362 entsprechen.
Verbindungsmittel dürfen nur mittels der vorgesehen
Vorrichtung (z.B. Einbindeschlaufe oder Verbindungselement am
Bandfalldämpfer) an der Auffangöse des Gurtes befestigt werden,
niemals darf ein Verbindungsast mit Verbindungselement mit der
Auffangöse verbunden werden.
Wenn ein Verbindungsmittel in Y-Form angewendet wird, darf der
zweite Verbindungsast mit dem Verbindungselement niemals an
tragenden Teilen des Auffanggurtes (z.B. Auffangöse etc.) befestigt
werden (Abb. 9).
Bei Produkten in Y-Form, die mit dem Symbol
gekenn-
zeichnet sind, kann aufgrund der Konstruktionsweise der zweite
Verbindungsast an tragenden Elementen des Auffanggurtes ver-
staut werden.
Bei Verbindungsmitteln mit Längenverstellung ist sicherzu-
stellen, dass die Verbindung zum Gurt nur durch geeignete
Verbindungselemente nach EN 362 / Verbindungsmittel nach
EN 354 erfolgt und die Einstellbarkeit nicht beeinträchtigt wird
(Abb. 5,6 ).
Die Einstellung der Länge hat an einer sicheren, nicht absturzge-
fährdeten Stelle zu erfolgen.
Mehrere Verbindungsmittel mit integrierten Bandfalldämpfern
dürfen niemals gleichzeitig parallel verwendet werden.
Achtung
: Grundsätzlich darf ein Karabiner nicht in mehrere Teile
der selben Schlinge gleichzeitig eingehängt werden (Abb. 7)
Bei Expressschlingen dürfen nicht mehrere Karabiner in einem
Schlingenteil gleichzeitig eingehängt werden (Abb. 8)
Achtung
: Aufgrund von Strangulationsgefahr darf der Kopf auf
keinen Fall zwischen parallel laufende Verbindungsäste oder
Schlingenteile gehalten werden.
Vor dem Einsatz eines Auffangsystems ist sicherzustellen, dass
der erforderliche Freiraum am Arbeitsplatz (lichte Höhe) von 7 m
unterhalb des Benutzers gewährleistet ist.
Verbindungsmittel ohne Falldämpfer kommen als Rückhalte-
systeme zur Arbeitsplatzpositionierung zum Einsatz.
Der Bewegungsbereich des Benutzers ist so einzuschränken, dass
ein Erreichen der Zone mit Absturzgefahr nicht möglich ist!
Das Produkt wurde zusätzlich auf Kantenfestigkeit nach dem
Anhang A der prEN 354:2008 geprüft. Dieses ist an dem Kanten-
symbol erkennbar und hat folgende Bedeutung: Das Verbindungs-
mittel wurde für die horizontale Anwendung mit einem Sturz über
eine gratfreie 90° Stahlkante, Radius 0,5 mm, erfolgreich geprüft.
Insofern kann das Verbindungsmittel in Kombination mit einem
Falldämpfer bei ähnlichen Kanten wie z.B. gewalzte Stahlprofi le
oder Holzbalken, eingesetzt werden.
Dennoch ist auf folgende Gefahren zu achten: Das Verbindungsmit-
tel wurde mit einer 90° Kante (rechter Winkel) geprüft. Bei Kanten
mit spitzerem Winkel (kleiner 90°, keilförmig) sind zusätzliche Vor-
sichtsmaßnahmen zu treffen. Ein einstellbares Verbindungsmittel
sollte während der Bewegung im absturzgefährdetem Bereich nicht
eingestellt werden. Wird das Verbindungsmittel mit einer Anschlag-
einrichtung nach EN 795, Klasse C verwendet, ist die Auslenkung
der horizontalen beweglichen Führung bei der Bestimmung der
lichten Höhe unterhalb des Benutzers ebenfalls zu berücksichti-
gen. Es ist zu beachten, dass bei einem Sturz über eine Kante der
Anwender auf bauliche Einrichtungen prallen kann und somit ein
Verletzungsrisiko besteht.
Verbindungsmittel für Adventureparks und Hochseilgärten in
Anlehnung an EN 354
HOCHSEILGÄRTEN / ADVENTUREPARKS
Achtung: Der Einsatz eines solchen Sicherungsmittels setzt
voraus, dass die eingeleiteten Kräfte in das Hochseilgarten- /
Adventureparksystem
6 kN
nicht überschreiten.
Das Verbindungsmittel darf im absturzgefährdeten Bereich nur
mit zwei gleichzeitig eingehängten Karabinern benutzt werden.
Umhängen der Karabiner ist nur von einem sicheren Standpunkt
aus gestattet und hat nacheinander zu erfolgen, so dass immer ein
Karabiner eingeklinkt ist!
54526_GAL_Saf_Verbindungsmittel_MS_140513.indd 6
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13.05.2014 12:31:35
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