Berechnungsmethoden | BSA 7xxx / 8xxx | 17
1 691 806 123
2017-06-23
|
Beissbarth GmbH
8. Berechnungsmethoden
8.1
Abbremsung
Die Abbremsung ist ein Maß für die Leistungsfähigkeit
jedes Bremssystems. Sie wird als prozentuales Verhält-
nis von Bremskraft zu Gewicht angegeben.
Achsabbremsung
F
axis
G
axis
x 100 %
Z =
*g
Z
Abbremsung in Prozent
F
axis
Bremskraft Achse
G
axis
Achsgewicht
g
Erdbeschleunigung
Gesamtabbremsung
F
+ F
front
rear
G
total
x 100 %
Z =
, G
total
= G
+ G
vehicle
test person
*g
Z
Abbremsung in Prozent
F
front
Bremskraft Vorderachse
F
rear
Bremskraft Hinterachse
G
total
Gesamtgewicht
G
vehicle
Fahrzeuggewicht
G
test person
Prüfergewicht
g
Erdbeschleunigung
Abbremsung Feststellbremse
F
hand
G
total
x 100 %
Z =
, G
total
= G
+ G
vehicle
test person
*g
Z
Abbremsung in Prozent
F
hand
Bremskraft Feststellbremse
G
total
Gesamtgewicht
G
vehicle
Fahrzeuggewicht
G
test person
Prüfergewicht
g
Erdbeschleunigung
8.2
Unrundheit
Die Pedalkraft wird konstant gehalten. BSA 7xxx / 8xxx
misst die resultierende minimale und maximale Brems-
kraft. Die Unrundheit wird wie folgt berechnet:
F
- F
max
min
F
max
x 100 %
(~) =
~
Unrundheit in Prozent
F
max
Maximale Bremskraft
F
min
Minimale Bremskraft
8.3
Bremskraftdifferenz
Die Bremskraftdifferenz wird bei maximaler Bremskraft
gemessen.
F
- F
max
min
F
max
x 100 %
F =
D
F
Bremskraftdifferenz in Prozent
F
max
Größerer Bremskraftwert linkes oder rechtes Rad
F
min
Kleinerer Bremskraftwert linkes oder rechtes Rad
8.4
Hochrechnung von Bremskräften
i
Die Hochrechnung von Bremskräften ist in nationa-
len Vorschriften definiert.
Bei Lkw und Anhängern kann das zulässige Gesamtge-
wicht ein Vielfaches des Leergewichts betragen.
In der Regel kommen die Fahrzeuge leer zur Prüfung.
Aufgrund des niedrigen Prüfgewichts können die von
der Bremsanlage erzeugbaren Bremskräfte nicht im ge-
samten Bereich auf die Prüfrollen übertragen werden.
Um bei diesen Fahrzeugen auf die Abbremsung des voll
beladenen Fahrzeugs schließen zu können, müssen die
Bremskräfte der einzelnen Räder geeignet hochgerech-
net werden.
8.4.1
Ein-Punkt-Hochrechnung
i
In Deutschland dient die Ein-Punkt-Hochrechnung
zur Berechnung der Abbremsung bei einer Sicher-
heitsprüfung (SP) gemäß § 29 StVZO.
Annahmen für die Hochrechnung:
R
Bremskraft F ist eine lineare Funktion des in die
Bremszylinder eingespeisten Drucks p (Achsbrems-
druck Px).
R
Bremskraft wird bis zum Wert F
max
gemessen.
R
Maximaler Achsbremsdruck beträgt p
max
.
R
Minimaler Achsbremsdruck, um mechanische Brems-
zylinder gangbar zu machen, beträgt p
1
= 0.4 bar.
de