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wie auch die
psychischen Voraussetzungen
mit sich bringen und die
notwendigen Kenntnisse
für einen sicheren Gebrauch haben.
Diese
PSAgA
entbindet den Benutzer nicht vom persönlich zu tragendem Risiko und von seiner Eigenverantwortung. Eine PSAgA
sollte einem Benützer individuell zur Verfügung gestellt werden! Systeme nur bestimmungsgemäß verwenden
– sie dürfen nicht
verändert werden! Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten (z.B. Bergsport, Sportklettern, etc. …), die nicht für den Einsatz am Arbeitsplatz
zugelassen sind, dürfen nicht benützt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Kombination von Ausrüstungsgegenständen
die
Gefahr
der
gegenseitigen
Beeinträchtigung
besteht.
Die
Gebrauchssicherheit
ist
bei
der
Kombination
von
Ausrüstungsgegenständen vor der erstmaligen Verwendung vom Benützer zu prüfen. Bei einer Kombination von nicht zueinander
passenden Ausrüstungsgegenständen können unvorhergesehene Gefahren auftreten.
Warnung: (Ergänzt sich mit Pkt. 4 Haftung)
Jede Person die diese Produkte benützt ist persönlich verantwortlich für das Erlernen der richtigen Anwendung und Technik. Jeder
Benutzer übernimmt und akzeptiert voll und ganz die gesamte Verantwortung und sämtliche Risiken für alle Schäden und
Verletzungen jeglicher Art, welche während und durch die Benützung des Produktes resultieren. Hersteller und Fachhandel lehnen
jede Haftung im Falle von Missbrauch und unsachgemäßem Einsatz und/oder Handhabung ab. Diese Richtlinien sind hilfreich für die
richtige Anwendung dieses Produktes. Da jedoch nicht alle Falschanwendungen aufgeführt werden können, ersetzt sie niemals
eigenes Wissen, Schulung, Erfahrung und Eigenverantwortung.
Ein Rettungskonzept zum schnellen Eingreifen bei Notfällen ist zu erstellen!
Vor dem Gebrauch einer PSAgA muss der Benutzer sich über die Möglichkeiten einer sicheren und effektiven Durchführung von
Rettungsmaßnahmen informieren. Die Anwender müssen über
Gefahren, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefahren, den
sicheren Ablauf der Rettungs- und Notverfahren unterwiesen sein. Die notwendigen Rettungsmaßnahmen müssen im Zuge einer
Gefährdungsanalyse vor dem Einsatz einer PSAgA festgelegt werden. Ein Notfallplan muss die Rettungsmaßnahmen für alle bei der
Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen! Das heißt
,
dass für den jeweiligen Einsatzzweck einer PSAgA immer eine
Gefährdungsanalyse und daraus resultierend ein Rettungsplan
erstellt werden
muss, der die schnellst mögliche Rettung beschreibt
und sämtliche zur Rettung notwendigen Gerätschaften und Vorgehensweisen beinhaltet.
Die zu einer möglichen Rettung
evaluierten Gerätschaften müssen immer aufgebaut sein und zur sofortigen Verwendung, ohne zeitliche Verzögerung, bereit
stehen. Sonst droht ein Hängetrauma!
Die Folgen eines Hängetraumas werden medizinisch wie folgt beschrieben:
nach ca. 2 - 5 min. stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein
bereits nach 10
– 20 min. sind irreversible Körperschäden möglich und
danach sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten.
Darum sind die
Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen!
Für eine zu rettende Person, die bei Bewusstsein ist, ist es wichtig die Beine zu bewegen. Wenn es möglich ist durch geeignetes Gerät
(z.B.: Bandschlingen, Verbindungsmittel, Hängetrauma-
Entlastungschlingen, etc. …) den Körper aus der Spannung im Auffanggurt
herauszuheben und somit den Druck der Beinschlaufen an der Oberschenkelinnenseite zu entlasten. Dadurch kann ein versacken des
Blutes in den Beinen verlangsamt oder sogar vermieden werden und das Rückfliesen des Blutes erleichtert werden.
Hinweis zu Anschlageinrichtungen!
Generell sollte sich eine Anschlagseinrichtung an dem die Ausrüstung befestigt wird möglichst „senkrecht“ oberhalb des Benützers
befinden (um ein Pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern).
Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass die Fallhöhe auf ein Minimum beschränkt wird.
Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw.
dass ein Aufschlagen am Boden verhindert wird.
Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten das Anschlagmittel (z.B. textile Bandschlingen) gefährden, sowie auf
den sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (z.B. Karabiner).
Die Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes muss für die Anschlageinrichtung angegebenen Kräfte sichergestellt sein.
Temporäre Anschlagmöglichkeiten (Holzbalken, Stahlträger, etc. …) müssen die entstehende Sturzenergie aufnehmen können.
(Festigkeitsrichtwert für Anschlageinrichtungen siehe EN795 (= mindestens 12kN/Person)
Wenn möglich einen genormten, nach EN795, und als solchen gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden. Fest mit einer
baulichen Einrichtung verbundene Anschlageinrichtungen müssen der EN 795 entsprechen.
2 Bestimmungen für den Gerätehalter
Vor jedem Einsatz sind eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsüberprüfung dieser PSAgA vorzunehmen, um den einsatzfähigen
Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall
NICHT VERWENDET
werden und ist
unverzüglich auszusondern. Es muss immer die gesamte PSAgA überprüft werden.
A.HABERKORN
Sicherheitsprodukte sind vor jedem Einsatz auf folgende Punkte zu überprüfen:
Beschädigungen und Verfärbungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen
(Risse, Einschnitte,
Abrieb, etc. …)
Verformung an Metallteilen (
z.B. an Schnallen, Karabinern, Ringen, etc.
…
)
Sturzindikatoren (
intakt, unbeschädigt
)
Einschnitte/Risse (
Ausfransen, lose Fäden
, Kunststoffteile, etc. …
)
Irreversible starke Verschmutzung (
z.B. fette, Öle, Bitumen,
etc. …
)
Starke thermische Belastung, Kontakt- oder Reibungshitze, (
z.B. Schmelzspuren, verklebte Fäden/Fasern
)
Funktionsprüfung von Verschlüssen = (
z.B. Steckschnallen, Karabinerverschlüsse, etc. …
)
Beschädigter Seilmantel (
Seilkern sichtbar
)
Starke axiale und/oder radiale Verformungen und Deformationen eines Kernmantelseiles (
z.B. Versteifungen, Knickstellen,
auffallender „Schwammigkeit“
)
Extreme Seilmantelverschiebung
Extremer Materialverschleiß (
Abrieb, Pelzbildung, raue Stellen,
Scheuerstellen, etc. …
)
Sämtliche Vernähungen (Nahtbilder)
Es dürfen keine Verschleißspuren (Abrieb/Pelzbildung) an den Nahtbildern erkennbar sein. Bei einer Verfärbung und/oder auch
teilweisen Verfärbung des Nahtbildes (Nähzwirn, Nähfaden) ist das Produkt sofort zu entsorgen
Chemische Kontamination
Der Kontakt mit Chemikalien, insbesondere mit Säuren, ist unbedingt zu vermeiden. Schäden die aus einer chemischen Belastung
hervorgehen können sind optisch nicht immer erkennbar. Nach dem Kontakt mit Säuren sind textile Produkte sofort zu
entsorgen.
Die Produktetiketten müssen alle vorhanden sein und vollständig lesbar sein.
Bei Unklarheiten kontaktieren sie ihren Vertriebspartner oder den Hersteller!