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• UMWELTGEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden.
Zu solchen Gefahren gehören u. a. Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebung, Hochspannungsleitungen, Gase,
bewegliche Maschinen und scharfe Kanten.
• HITZEBESTÄNDIGE AUFFANGGURTE: Auffanggurte mit Kevlar-Gurtbändern wurden für den Einsatz bei hohen
Temperaturen entwickelt, wobei folgende Einschränkungen gelten: Gurtbänder aus Kevlar-Gewebe beginnen
bei Temperaturen von 425 - 480 °C (800 - 900 °F) zu verkohlen und sind bei einer begrenzten Aussetzung
an Temperaturen bis zu 535 °C (1 000 °F) hitzebeständig. Polyester-Gurtbänder verlieren bei Temperaturen
zwischen 145 - 200 °C (300 - 400 °F) an Festigkeit. Die PVC-Beschichtung der Hardware hat einen Schmelzpunkt
von ungefähr 175 °C (350 °F).
;
Obwohl sich PVC-beschichtete und verzinkte Hardware unter chemischen, sauren, alkalinen und atmosphärischen
Bedingungen durch hervorragende Korrosionsbeständigkeit auszeichnen, sollten sie doch regelmäßig inspiziert
werden. Falls Sie Fragen bezüglich der Verwendung dieser Ausrüstung in Gefahrenbereichen haben, wenden Sie sich
bitte an 3M.
2.0 VERWENDUNG DES SYSTEMS
2.1 RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber
über einen Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan den
Benutzern
2
, den autorisierten Fachkräften
3
und den Rettungskräften
4
übermitteln.
2.2 INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Der Ganzkörper-Auffanggurt muss vor jeder Verwendung vom Benutzer und
zusätzlich mindestens einmal jährlich durch einen anderen Sachkundigen
5
als dem Benutzer inspiziert
6
werden. Die
Inspektionsverfahren sind im Abschnitt
„Prüf- und Wartungsprotokoll“ der Benutzeranleitung beschrieben
. Tragen Sie die
Ergebnisse jeder Überprüfung durch einen Sachkundigen in das
„Inspektions- und Wartungsprotokoll“
ein oder zeichnen
Sie die Prüfungen mittels eines Identifizierungssystems für Radiofrequenzen auf (siehe
„Inspektion“
).
;
Wenn infolge der Komplexität oder innovativen Ausführung der Ausrüstung von 3M gefordert oder wenn für die
Demontage, Montage oder Beurteilung der Ausrüstung die Kenntnisse eines Sachverständigen benötigt werden, dürfen
die regelmäßigen Untersuchungen nur von 3M oder von 3M beauftragten Personen oder Organisationen durchgeführt
werden.
2.3
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Die Ausrüstung von 3M ist nur zur Verwendung mit den von 3M
freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht genehmigte Komponenten
oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des
kompletten Systems gefährden.
2.4
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen
kompatibel, wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre
Verschlussmechanismen unabhängig von der Ausrichtung versehentlich öffnen könnten. Kontaktieren Sie 3M,
wenn Sie Fragen zur Kompatibilität haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen
für eine Belastung von mindestens 22 kN (4 946 lb) ausgelegt sein. Die Verbindungselemente müssen mit der
Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht
kompatibel ist. Nicht kompatible Verbindungselemente könnten sich versehentlich lösen (siehe Abbildung 5). Die
Verbindungselemente müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Wenn das Verbindungselement, an
dem der Karabinerhaken (siehe Abbildung) befestigt wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann
es dazu kommen, dass das Verbindungselement Druck auf den Verschluss des Karabinerhakens ausübt. Dieser Druck
kann dazu führen, dass sich der Verschluss öffnet, sodass sich der Karabiner vom Verbindungspunkt löst. Es sind
selbstschließende Karabinerhaken erforderlich.
2.5 VERBINDUNGSHERSTELLUNG: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur selbstschließende Karabinerhaken.
Verwenden Sie für jede Anwendung nur geeignete Verbindungselemente. Stellen Sie sicher, dass alle Verbindungen
bezüglich Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist.
Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt sind.
Verbindungselemente von 3M (Schnapphaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des
jeweiligen Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 6 zeigt ungeeignete Verbindungselemente. 3M
Karabinerhaken und Karabiner dürfen nicht eingehängt werden:
A.
Bei einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet.
C. An einem falschen Rasthaken, wenn Teile des Verankerungs-Karabinerhakens oder des Karabinerhakens vorstehen, die sich
in der Verankerung verfangen können, und ohne dass visuell geprüft werden kann, ob das Verbindungselement voll in der
Verankerung eingerastet ist.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsseil oder Zugband (außer die Anweisungen des Herstellers erlauben
ausdrücklich den Anschluss des Verbindungsmittels und Verbindungselementes).
F.
An ein Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die das Öffnen oder Schließen des Hakens oder Karabiners
verhindern würde oder die dazu führt, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der sich das Verbindungselement unter Last nicht richtig ausrichten kann.
2 Benutzer:
Eine Person, die Höhenarbeiten ausführt und dabei durch ein persönliches Absturzsicherungssystem geschützt wird.
3 Autorisierte Fachkraft:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausge-
setzt ist.
4 Rettungskraft:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe technischer Rettungs- und Bergungsmittel eine Rettungs- bzw. Bergungsaktion
vornehmen.
5 Sachkundiger:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen, die für
Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
6 Inspektionshäufigkeit:
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
einen Sachkundigen erforderlich machen.
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