Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
von Hydraulik-Hohlspannzylindern
1. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit
Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge-
mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei-
ten durch die auftretenden Spannbewegungen und
-kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen
benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche
hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.
über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.
2. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil-
weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver-
letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh-
menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen
Federn oder mit anderen elastischen Elementen vor-
gespannt sind, stellen durch die darin gespeicherte
Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen Unter-
schätzung kann zu schweren Verletzungen durch
unkontrollierbare, geschoßartig umherfliegende Ein-
zelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchgeführt
werden können, ist diese gespeicherte Energie abzu-
bauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt werden sol-
len, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zusam-
menstellungszeichnungen auf derartige Gefahren-
quellen hin zu untersuchen. Sollte das “Entschärfen”
dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos möglich
sein, ist die Demontage von autorisierten Mitarbeitern
der
Fa. Röhm
durchzuführen.
2.2 Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Dieser Zylinder ist für umlaufenden Einsatz vorgese-
hen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte
Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- kön-
nen bewirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch
zur potentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe be-
findliche Personen oder Gegenstände werden. Dies
gilt ebenfalls für Rotationsdichtungen, deren Ver-
schleiß zu einem Druckverlust in den Zylinderkam-
mern führen. Der Betrieb mit höheren als den für
diese Vorrichtung vorgesehenen Drehzahlen ist aus
o.g. Gründen nicht zulässig.
Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/-druck sind
auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht über-
schritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der
vorgesehenen Maschine darf nicht höher als die des
Zylinders/Ölverteilers sein und ist daher ggf. zu be-
grenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen
Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte
Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zu-
nächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unver-
züglich der Hersteller zu informieren, damit dieser
eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssicher-
heit durchführen kann. Nur so kann der weitere si-
chere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet
werden.
2.3 Schmierung
Ein Trockenlauf des Verteilers ist nicht zulässig.
Wird der Spannzylinder/Ölverteiler in Rotation ver-
setzt, ist sicherzustellen, daß zumindest ein geringer
Mediumdruck (min. 5 bar) an den Anschlüssen an-
steht. Ansonsten ist mit Freßerscheinungen in den
Verteilerspalten zu rechnen, was zum Versagen der
Verdrehsicherung führen kann. Die Folge wäre ein
möglicher Abriß der unter Druck stehenden Verbin-
dungsleitungen.
2.4 Filterung des zugeführten Mediums
Gegen Fremdkörper im Hydrauliköl ist ein Druckfilter
einzusetzen. Empfohlen wird der Einbau am Hydrau-
likaggregat zwischen Pumpe und Steuerventil.
Die Filterfeinheit muß 0,01 mm absolut betragen.
Die Folgen mangelhafter Filterung entsprechen den
unter 2.3 (Schmierung) dargestellten Ausführungen.
2.5 Filterung des Kühlmittels
Bei Hohlspannzylindern mit Kühlmittelauffangschale
können Späne über das Kühlmittel in die Kühl-
mittelauffangschale eingeschwemmt werden und de-
ren Ablauf verstopfen. Dadurch kann der Flüssig-
keitspegel soweit ansteigen, dass Kühlmittel in die
Lagerung eindringen und diese zerstören kann.
Um dies zu vermeiden, muß das verwendete Kühlmit-
tel gefiltert und die Kühlmittelauffangschale von Zeit
zu Zeit gereinigt werden.
Wird der Durchgang des Hohlspannzylinders nicht
benötigt, so sollte dieser futter- oder zylinderseitig an
der Schaltscheibe verschlossen werden.
2.6 Verdrehsicherung am Verteilergehäuse
Das Verteilergehäuse muß grundsätzlich gegen Mit-
drehen gesichert werden. Diese Verdrehsicherung ist
am Leckölstutzen anzubringen.
Hinweis:
In der Praxis hat sich ein gabelartiger Halter als
besonders geeignet erwiesen, der den Lecköl-
stutzen beidseitig mit geringem Spiel umfaßt und
dabei gleichzeitig einen axialen Schlitz aufweist,
um Dehnungen und Toleranzen auszugleichen.
Dieser Halter wird in der Regel am Spindelge-
häuse befestigt.
2.7 Anschlußleitungen
Auf Verteilergehäuse/-welle sollen keine zusätzlichen
äußeren Kräfte, ausgenommen des Eigengewichts,
wirken. Ansonsten droht ein vorzeitiger Verschleiß in
den Lagern und im Verteilerspalt, entsprechend gel-
ten die unter 2.3 (Schmierung) dargestellten Folgen.
Alle Anschlußleitungen müssen deshalb biegsam
sein und sind daher als Schlauchverbindungen zu
fertigen.
2.8 Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann
mangelhafter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdun-
gen für Personen und Gegenständen führen. Des-
halb muß bei allen Befestigungsschrauben, wenn
nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, grund-
sätzlich das vom Hersteller der Schraube, empfoh-
lene und der Schraubengüte entsprechende Anzugs-
drehmoment angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Güten
8.8, 10.9 und 12.9 nachfolgende Anzugsdrehmomen-
tentabelle.
Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall
die Schraubengüte 12.9 zu verwenden. Bei Be-
festigungsschrauben für Zylinderdeckel und ver-
gleichbare Elemente ist grundsätzlich die Güte 12.9
einzusetzen.
Alle Befestigungsschrauben, welche aufgrund ihres
Verwendungszweckes öfters gelöst und anschlie-
ßend wieder festgezogen werden müssen (z.B. we-
gen Umrüstarbeiten), sind im halbjährlichen Rhyth-
mus im Gewindebereich und an der Kopfanlagefläche
mit Gleitmittel (Fettpaste) zu beschichten.
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