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7. Garantie und Kundenservice
7.1 Wichtige Informationen
Bei der Herstellung von Hoxter-Produkten werden qualitativ hochwertige Materialien mit langer Lebensdauer verwendet. Der gesamte
Herstellungsprozess wird ständig überprüft, um eventuelle Reklamationen zu vermeiden. Um dieses Produkt einbauen zu können, sind
Fachkenntnisse von Nöten. Der Einbau darf nur von einer Fachfirma durchgeführt werden, die alle gesetzlich gegebenen Normen und
Vorschriften beachtet.
7.2 Kundenservice
Falls Sie für Ihren Kamineinsatz Service oder Wartung benötigen, kontaktieren Sie bitte die Fachfirma, die das Produkt installiert hat.
Den Kontakt finden Sie im Garantieschein..
7.3 Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Installation der Anlage durch die Fachfirma beim Endkunden. Während der Garantiezeit
werden alle Mängel repariert, die nachweisbar durch Material- bzw. Produktionsfehler verursacht worden sind. Auf den Korpus besteht
eine Garantiezeit von 5 Jahren. Auf sämtliche mechanische Teile und Teile im Brennraum besteht eine Garantiezeit von 2 Jahren.
Garantie bezieht sich nicht auf Komponenten, die natürlicher Abnutzung unterliegen (
Kap. 7.5
). Durch Komponentenwechsel wird die
Garantiezeit nicht verlängert. Beim Komponentenwechsel ist die gesetzlich gegebene Garantiezeit gültig. Bei den wasserführenden
Geräten bezieht sich die Garantie nicht auf thermischen Ablaufsicherung, thermostatische Ventile, Sicherheitsventile, Entlüftungsventile
und Hülle der thermischen Ablaufsicherung.
7.4 Garantiebedingungen
· Die Installation des Kamineinsatzes kann nur von einer Fachfirma in Einklang mit unserer Installationsanleitung und unter Beachtung
der örtlich gültigen Vorschriften durchgeführt werden
· Es ist verboten, am Kamineinsatz irgendwelche technischen Änderungen vorzunehmen.
· Bei Betrieb und Bedienung des Kamineinsatzes muss die entsprechende Bedienungsanleitung beachtet werden.
· Die Garantie bezieht sich nicht auf Transportschäden oder auf die durch falsche Lagerung verursachten Schäden.
· Die Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung des Kamineinsatzes (
Kap. 7.5
).
· Die Garantie bezieht sich nicht auf durch Überhitzung verursachte Schäden, d.h. durch Nachlegen größerer als empfohlene
Holzmenge oder durch Nachlegen von anderen als den erlaubten Brennstoffen (
Kap. 3
).
· Die Garantie bezieht sich nicht auf akustische Geräusche, die durch Temperaturwechsel mechanischer Teile verursacht werden.
· Schadenersatz über den Rahmen dieser Verordnung ist ausgeschlossen.
7.5 Natürliche Abnutzung
Die Garantieansprüche bestehen nicht bei Vorliegen natürlicher Abnutzung der Komponenten, in der Folge ausgeschlossen sind:
· Auskleidung im Feuerraum: in Folge von hohen Wärmeunterschieden dehnen und schrumpfen die Schamotte während des
Betriebes. In diesem Prozess können Mikrorisse entstehen. Falls die Schamottesteine ihre Form behalten und nicht zerfallen, erfüllen
sie Ihre Funktion.
· Oberflächengestaltung: bei den durch hohe Temperaturen oder durch Überhitzung verursachten Farbänderungen der Lackierung
oder der galvanisierten Oberflächen.
· Dichtung: wenn die Dichtung durch hohe Temperaturen, mechanische Belastung und durch Verhärtung abgenutzt wird.
· Sichtscheibe: wenn die Sichtscheibe verrußt oder durch Reste des Brennmaterials verschmutzt wird; bei den durch hohe
Temperaturen verursachten Farbänderungen, Risse oder andere Änderungen an der keramischen Sichtscheibe.
7.6 Reklamation erheben
Wollen Sie Reklamation erheben, wenden Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen an Ihren Ofenbaufirma:
· Garantieschein mit Produkt-Seriennummer und mit Datum der Installation
· Beschreibung und Fotodokumentation des Mangels, bzw. ein Video
Zu Beginn jeder Heizsaison empfehlen wir eine regelmäßige Wartung des Einsatzes durch einen
Fachmann – Ofenbauer. Im zweijährigen Intervall empfehlen wir einen Wechsel aller Türdichtungen.