HINWEIS
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Hinweise zu Ihrer Sicherheit
In diesem Kapitel sind alle sicherheitsrelevanten Informatio-
nen zu finden. Lesen Sie vor dem Umgang mit der Maschine
alle Sicherheitshinweise gründlich durch und beachten Sie
diese beim Gebrauch. Die Sicherheitshinweise machen auf
Gefahren möglicher Personen-, Sach- und Umweltschäden
aufmerksam und enthalten Informationen zur Vermeidung
und Abwendung von Gefahren. Die Darstellung und die
inhaltliche Struktur der Sicherheitshinweise basieren auf den
Standards DIN ISO 3864 und DIN EN 82079.
1.1
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Maschine darf nur unter Berücksichtigung der Betriebs-
bedingungen betrieben werden
(siehe Kapitel 4 „Betriebsbe-
dingungen“ auf Seite 63)
.
Die Maschine ist technisch ausschließlich dafür konzipiert,
um Befestigungsmittel (Schwellenschrauben) von Eisenbahn-
gleisen festzuziehen und zu lösen. Die Maschine darf nur
betrieben werden, wenn sie vorschriftsmäßig auf einen
Gleiswagen aufgesetzt ist. Sie darf ausschließlich zu diesem
Zweck eingesetzt und betrieben werden. Jeder andere oder
darüber hinausgehende Gebrauch der Maschine oder ihrer
Einzelkomponenten gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für Schäden aus einer nicht be-
stimmungsgemäßen Verwendung
übernimmt der Hersteller keiner-
lei Haftung. In solch einem Fall
trägt der Betreiber die alleinige
Verantwortung.
1.4
Allgemeine Gefahrenquellen
Bei der Konstruktion der Maschine wurden alle Sicherheits-
standards zur Vermeidung von Personen-, Sach- und Umwelt-
schäden eingehalten. Trotzdem können Restrisiken nicht
ausgeschlossen werden. Beim Umgang mit der Maschine
stets behutsam vorgehen und die folgenden Unterkapitel
beachten!
1.4.1 Lebensgefahr
Lebensgefahr bei Arbeiten am Bahngleis
Bei Gleisbauarbeiten besteht die generelle Gefahr für Personen,
von vorbeifahrenden Zügen erfasst zu werden, was schwerste
Verletzungen bis hin zum Tod verursachen kann.
– Vor Arbeiten am Gleisbett stets sicherstellen, dass das
Gleis für Gleisarbeiten gesperrt ist. Nie an einem für den
Verkehr freigegebenen Gleis arbeiten!
– Stets mit äußerster Vorsicht und behutsam vorgehen,
wenn sich für den Bahnverkehr freigegebene Gleise in
Baustellennähe befinden.
– Geräte und Material immer so abstellen, dass sie nicht
mit anderen Bahnfahrzeugen kollidieren können.
Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag
Bei der Arbeit an spannungsführenden Teilen und Kabeln
besteht das Risiko schwerer Verletzungen durch elektrischen
Stromschlag, der zu Herzkammerflimmern, Herzstillstand
oder Atemlähmung mit tödlichem Ausgang führen kann.
– Maschine nie benutzen, wenn eine Stromschiene am
Arbeitsort unter Spannung steht.
– Maschine nie im unter Spannung stehenden Gleisstrom-
kreis benutzen.
– Stets sicherstellen, dass keine Gefahr eines elektrischen
Stromschlags besteht.
1.2
Bestimmungsfremder Gebrauch
Ein bestimmungsfremder Gebrauch liegt vor, wenn die
Maschine zu einem anderen Zweck verwendet wird, als in
Kapitel 1.1 „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ auf Seite 52
beschrieben. Beispiele für einen bestimmungsfremden
Gebrauch sind:
– Festziehen oder Lösen von anderen Gegenständen oder
Materialien als Schwellenschrauben,
– Benutzen der Maschine als Antrieb für andere Geräte,
– Benutzen der Maschine als Transportmittel,
– Arbeiten mit der Maschine mit unzureichender
Beleuchtung am Arbeitsort,
– Einsatz der Maschine auf einem für den Verkehr
geöffneten Gleis,
– Einsatz der Maschine im Gleisstromkreis,
– Einsatz der Maschine bei vorhandener Stromschiene,
– Einsatz der Maschine bei einem Gefälle von über 4 %,
– Einsatz der Maschine, während sie an anderen als den
beiden Hebegriffen mit Bedienfunktion bedient wird.
– Einsatz der Maschine ohne einen geeigneten Trolley als
Bewegungsapparat und Untersatz der Maschine auf
den Schienen.
1.3
Weitere Vorschriften
Ergänzend zu den Angaben in dieser Betriebsanleitung sind
die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften des
Betreibers zu beachten.
Die von den Eisenbahnbehörden ausgegebenen Sicherheits-
vorschriften für Arbeiten im Gleis und in Gleisnähe müssen
strengstens befolgt werden. Mit den Arbeiten darf erst
begonnen werden, wenn die zuständigen Sicherheitsbeauf-
tragten die Genehmigung erteilt haben.
1.4.2 Verletzungsgefahr
Verletzungsgefahr durch Quetschung von Körperteilen
Wenn sich bei der Arbeit mit der Maschine Körperteile,
wie Hände und Füße von Personen unterhalb der Maschine
befinden, besteht das Risiko schwerer Verletzungen von
Quetschungen, Knochenbrüchen bis hin zur Abtrennung
ganzer Körperteile.
– Beim Betrieb der Maschine niemals Hände oder Füße
unterhalb der Maschine gelangen lassen.
– Stets feste Arbeitsschutzschuhe mit rutschfester Sohle
und Stahlkappe tragen.
– Stets Arbeitsschutzhandschuhe tragen.
– Alle Personen außer dem Bediener müssen bei ein-
geschalteter Maschine einen Sicherheitsabstand von
mindestens 5 m einhalten.
Verletzungsgefahr durch aufgewirbelte Splitter und
Stäube bei der Luftfilterreinigung
Bei der Arbeit mit Druckluft besteht die Gefahr, dass Staub-
partikel und Splitter in die Augen getragen werden und
Verletzungen am Auge bis hin zum Verlust der Sehfähigkeit
resultieren können.
– Bei der Arbeit mit Druckluft und im Umfeld von Arbeiten
mit Druckluft stets Schutzbrille tragen.
Verletzungsgefahr durch Hinfallen, Ausrutschen und
Abrutschen
Bei der Arbeit im Gleisbett besteht die Gefahr, auf dem
Schotter aus- oder abzurutschen und hinzufallen, was Verlet-
zungen wie Prellungen oder Knochenbrüche zur Folge haben
kann.
– Bei der Arbeit mit der Maschine stets behutsam vorgehen.
– Nicht bei einem Gefälle von über 4 % mit der Maschine
arbeiten.
– Stets feste Arbeitsschutzschuhe mit rutschfester Sohle
und Stahlkappe tragen.
Gefahr von Gehörschäden
Der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel LPA am Arbeits-
platz kann bis zu 82 dBA betragen und der A-bewertete
Emissionsschallleistungspegel LWA am Arbeitsplatz bis zu
99 dBA. Die Einwirkung von Lärm kann das Gehör schädigen
und zu kurzzeitigem Gehörverlust und mentaler Überlastung
führen.
– Bei der Bedienung und der Inspektion (bei laufendem
Motor) der Maschine stets Gehörschutz tragen.
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ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG