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EN
GLISH
DEUT
SC
H
1.6
Allgemeine Verhaltensregeln
Folgende Verhaltensregeln müssen vom Personal beim
Umgang mit der Maschine stets befolgt werden:
– Die Maschine ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
– Bei der Arbeit mit der Maschine ist stets auf die Sicherheit
der eigenen Person und anderer Personen sowie auf
Sauberkeit und Ordnung zu achten.
– Allen Anweisungen des Betreibers der Maschine ist Folge
zu leisten.
1.7.3 Instandhaltungspersonal
Das Instandhaltungspersonal ist wie folgt definiert:
– Es ist ausgebildete Fachkraft in den Bereichen Elektro-
technik und Mechatronik oder ausgebildeter Industrie-
mechaniker, d. h.:
» Es ist für den speziellen Einsatzbereich, in dem es tätig
ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
» Es kann aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und
Erfahrung Arbeiten an benzin- motorgetriebenen
Maschinen durchführen und mögliche Gefahren
selbständig erkennen und vermeiden.
» Es ist in der Lage, Zusammenhänge bezüglich der
eingebauten Sicherheitseinrichtungen vollständig zu
verstehen.
» Es kann Schalt- und Klemmpläne lesen und elektro-
technische Instandhaltungsarbeiten anhand von
Schalt- und Klemmplänen durchführen.
– Es ist fachlich und technisch zu allen in den folgenden
Bereichen an der Maschine anfallenden Tätigkeiten fähig:
» Montage,
» Demontage,
» Bedienung,
» Störungs- und Fehlerbehebung,
» Inspektion,
» Wartung,
» Reparatur/Ersatz,
» Außerbetriebnahme,
» Reinigung.
– Es wird kontinuierlich über technische Neuerungen
geschult und verfügt über das nötige Fachwissen zur
verbauten Technik.
– Es ist im Rahmen der Erstunterweisung durch eine
Goldschmidt Thermit Group Vertriebsgesellschaft oder
unternehmensintern beim Arbeitgeber unterwiesen mit
folgenden Schwerpunkten:
» Funktionsbeschreibung der Maschine,
» Erläuterung der Einzelkomponenten,
» Erläuterung der Gefahrenquellen,
» Benutzung der Maschine,
» Erkennen und Beseitigen von Störungen,
» Besonderheiten bei Wartung und Inspektion.
1.7.2 Bedienpersonal
Das Bedienpersonal der Maschine ist wie folgt definiert:
– Es muss diese Betriebsanleitung sorgfältig durchlesen,
verinnerlichen und befolgen.
– Es ist fachlich und technisch zu allen an der Maschine
anfallenden Bedientätigkeiten, zur Fehlerbehebung und
zur Reinigung der Maschine fähig.
– Es besitzt die Berechtigung, die für die Befüllung der
Maschine erforderlichen Transportmittel zu führen.
– Es wird kontinuierlich über technische Neuerungen
geschult und verfügt über das nötige Grundverständnis
über die verbaute Technik.
– Es ist fachlich und technisch zu allen in den folgenden
Bereichen an der Maschine anfallenden Tätigkeiten fähig:
» Bedienung,
» Fehlererkennung,
» Reinigung.
– Es ist im Rahmen der Erstunterweisung durch eine
Goldschmidt Thermit Group Vertriebsgesellschaft oder
unternehmensintern beim Arbeitgeber unterwiesen mit
folgenden Schwerpunkten:
» Funktionsbeschreibung der Maschine,
» Erläuterung der Einzelkomponenten,
» Erläuterung der Gefahrenquellen,
» Benutzung der Maschine,
» Erkennen von Funktionsfehlern und -störungen,
» Korrekte Reinigung der Maschine.
DREHMOMENT-SCHRAUBMASCHINE WT 1400 P
ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG
1.7
Qualifikation des Personals
Der Umgang mit der Maschine ist grundsätzlich nur Personen
gestattet, die den folgenden Anforderungen genügen. Allen
anderen Personen ist der Umgang mit der Maschine untersagt.
– Sie haben diese Betriebsanleitung vollständig gelesen
und verstanden.
– Sie sind volljährig, in einwandfreier gesundheitlicher
Verfassung und im Vollbesitz der geistigen und körperli-
chen Kräfte.
– Sie sind ausgeruht und stehen nicht unter dem Einfluss
von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die
Reaktions- und Aufnahmefähigkeit mindern können.
– Sie werden über Erschwernisse, Gefährdungen und
besondere Verhaltensregeln sowie über Regeln zum
Brandschutz regelmäßig belehrt.
– Sie achten stets auf Sauberkeit und Ordnung am
Arbeitsplatz.
– Sie tragen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit die
nötige persönliche Schutzausrüstung
(siehe Kapitel 1.8
„Persönliche Schutzausrüstung“ auf Seite 58)
.
– Sie beachten stets die Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften des Arbeitgebers und alle gesetzlichen
Bestimmungen mit Relevanz für die persönliche Sicherheit
und die Sicherheit anderer Personen.
1.7.1 Betreiber
Der Betreiber ist diejenige Person, die die Maschine zu
gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Nutzung/Anwendung überlässt und
während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für
den Schutz des Bedieners, des Personals oder Dritter trägt.
Pflichten des Betreibers
– Der Betreiber muss die geltenden Vorschriften zur Arbeits-
sicherheit und Unfallverhütung kennen und umsetzen.
– Er muss regelmäßig prüfen, ob die Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
– Er muss die Zuständigkeiten für den ordnungsgemäßen
Transport, die ordnungsgemäße Montage, Bedienung,
Störungsbeseitigung, Inspektion, Wartung, Reparatur,
Reinigung und Entsorgung eindeutig regeln und festlegen.
– Er muss dafür sorgen, dass das Personal die Betriebsan-
leitung vollständig gelesen und verstanden hat.
– Er muss das Personal in regelmäßigen Abständen schulen
und über Gefahren informieren.
– Er muss dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung
bereitstellen.
– Er muss betriebsrelevante Schlüssel stets für unbefugte
Personen unzugänglich aufbewahren und darf diese nur
befugten Personen zur Nutzung überlassen.