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DE
20. Allgemeine
Gewährleistung
1. Gewährleistung des Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewährleis
-
tungsansprüche gegenüber dem FLYER Fach
-
händler zu (je nach Vereinbarung bzw. anwendba
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rem Recht; in der Regel zwei Jahre ab Übergabe).
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapa
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zität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet, sofern der Akku gemäss Betriebs
-
anleitung bedient und aufgeladen wurde.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprü
-
chen ist die übliche Abnutzung von Verschleisstei
-
len (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel,
Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften). Es liegt
im Verantwortungsbereich des Endkunden, das
FLYER E-Bike regelmässig zu warten und zu pfle
-
gen (inkl. Durchführung aller Inspektionen gemäss
Bedienungsanleitung).
Gewährleistungssprüche sind ausserdem aus
-
geschlossen, wenn das FLYER E-Bike selb
-
ständig modifiziert bzw. repariert oder nicht be
-
stimmungsgemäss gebraucht wurde: Renn- und
Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Über
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ladung und weitere Nutzung ausserhalb des vor
-
gesehenen Zwecks.
2. Herstellergarantie der Biketec AG
a. Gewährleistungen
Unabhängig von den Gewährleistungsrechten ge
-
genüber dem FLYER Fachhändler übernimmt die
Biketec AG gegenüber dem Endkunden auf neue,
komplett montierte FLYER E-Bikes, welche von
einem von der Biketec AG anerkannten FLYER
Fachhändler endmontiert und justiert wurden, frei
-
willig ab Kaufdatum folgende Gewährleistungen:
Rahmen: 10 Jahre auf Rahmenbruch;
Motor, Motorsteuerung, Display, Ladegerät:
grundsätzlich 5 Jahre auf Fabrikations- und
Materialfehler; betreffend FLYER-E-Bikes des
Segments «Mountain» 3 Jahre auf Fabrika-
tions- und Materialfehler.
Für Occasionsvelos läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum der ersten Inverkehr-setzung.
b. Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt
die Biketec AG die Kosten für Reparaturen oder
Ersatz infolge oben genannter Produktemängel,
sofern diese von einem von der Biketec AG an
-
erkannten FLYER Fachhändler nach einer klaren
Identifizierung des FLYER E-Bikes (Kaufbeleg,
ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechender
Registrierung) erbracht werden. Die Gewährleis
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tung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter. Die
Biketec AG behält sich das Recht vor, bei einem
Austausch eines FLYERs oder von Komponenten
im Rahmen von Garantieleistungen funktionell
gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu
einer Verlängerung der ursprünglichen Frist. Es
gelten die gleichen Gewährleistungsbeschränkun
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gen wie die unter Ziffer 1 genannten.
21. Umwelttipps
Achten Sie bei der Pflege, Reinigung und Entsor
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gung Ihres FLYER E-Bikes darauf, die Umwelt zu
schonen. Nutzen Sie deshalb bei der Pflege und
Reinigung nach Möglichkeit abbaubare Reini
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gungsmittel und achten Sie darauf, dass keine
Reinigungsmittel in die Kanalisation geraten.
Das komplette Fahrzeug, alle Komponenten,
Schmier- und Reinigungsmittel sowie insbeson
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dere der Akku (Gefahrgut) müssen fachgerecht
entsorgt werden.
Содержание FLYER Mountain
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Страница 55: ...53 FR 53 FR FLYER Mountain Bosch Traduction de la notice originale EN 15194 ...
Страница 107: ...105 IT 105 IT FLYER Mountain Bosch Traduzione delle istruzioni originali EN 15194 ...
Страница 158: ...156 ...
Страница 159: ...157 EN 157 EN FLYER Mountain Bosch Translation of the original instruction manual EN 15194 ...
Страница 211: ...209 NL 209 NL FLYER Mountain Bosch Vertaling van de originele gebruiksaanwijzing EN 15194 ...
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