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Hinweise zum Betrieb
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Wilo SE 2019-10
7.2.2
Fördermedium
Es dürfen nur die in Kapitel „Zulässige Betriebsverhältnisse“ aufgeführten Flüssigkeiten
gefördert werden.
Abrasive Bestandteile im Fördermedium sind nicht zulässig. Bei Eintritt
solcher Bestandteile in die Pumpe kann es zum Blockieren der Pumpe
kommen. Bei Gefahr des Eintretens von Feststoffpartikeln in die Pumpe
einen Filter im Einlass installieren!
7.2.3
Betriebsweise der Pumpe
Sicherstellen, dass die Pumpe stets mit voll geöffnetem saugseitigem und leicht geöff-
netem druckseitigem Absperrorgan gestartet wird.
Die Pumpe kann aber gegen eine druckseitig montierte, geschlossene Rückschlagklap-
pe angefahren werden.
Erst nach Erreichen der vollen Drehzahl das druckseitige Absperrorgan auf den Betrieb-
spunkt einregeln.
GEFAHR
Verbrennungsgefahr durch hohe Oberflächentemperaturen!
In der Druckleitung muss eine Druckentlastungseinrichtung eingerichtet werden.
Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr, dass nach sehr kurzer Zeit hohe Oberflä-
chentemperaturen am Pumpengehäuse durch rasches Aufheizen der Flüssigkeit im
Pumpeninneren entstehen.
Es besteht Verbrennungsgefahr!
GEFAHR
Lebensgefahr bei hohem Druck durch geschlossene Absperrorgane!
Wenn saug- und druckseitig die Absperrorgane geschlossen sind, besteht infolge
des damit verursachten raschen Druckanstiegs im Inneren der Pumpe die Gefahr der
Überbeanspruchung bis zum Bersten!
Austretendes Medium führt zu schwersten Verbrühungen!
Umherfliegende Teile führen zu schwersten Verletzungen bis hin zum Tod!
Wenn Trockenlauf nicht ausgeschlossen werden kann, durch eine Druck-
differenzmessung sicherstellen, dass die Mindestmenge Q
min.
=0,1 x Q
max.
nicht unterschritten wird.
Dazu die Kennlinie des jeweiligen Pumpentyps heranziehen.
Abschaltkriterium ist der Differenzdruck Δp, der der Förderhöhe bei Q
min.
des jeweiligen Pumpentyps entspricht.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Durchflussmengenüberwachung.
Abschaltkriterium ist der Fördervolumenstrom Q
min.
=0,1 x Q
max.
der jeweili-
gen Pumpe.
Bei Unterschreitung muss die Pumpe abschalten.
Zusätzlich besteht die Überwachungsmöglichkeit der Leistungsaufnahme
P1 des Motors.
Hinsichtlich der Leistungsaufnahme P1 des Motors gelten folgende Ab-
schaltkriterien:
P1 < 0,2 x P2
Nenn
im Fall der 2-poligen und
P1 < 0,4 x P2
Nenn
im Fall der 4-poligen Antriebe.
Ein nur auf die Überwachung der Leistungsaufnahme basierendes Zünd-
schutzsystem ist nicht zulässig. Die Überwachung des Differenzdrucks
und/oder des Fördervolumenstroms ist in jedem Fall vorrangig.
Wenn diese beiden Überwachungsmöglichkeiten parallel genutzt werden,
das System so steuern, dass die Pumpe immer dann abgeschaltet wird, so-
bald eine der beiden Randbedingungen eintritt.
Die Steuerung der Überwachung muss mindestens den Anforderungen ei-
nes Zündschutzsystems Typ b1 gemäß ISO 80079-37 entsprechen.
Die angegebene Mindestmenge bezieht sich auf Wasser und wasserähnliche
Flüssigkeiten. Liegen jedoch Flüssigkeiten mit abweichenden physikalischen
Kenngrößen vor, prüfen, ob die Gefahr zusätzlicher Erwärmung besteht.
Wenn das der Fall ist, ist eine Erhöhung der Mindestmenge notwendig (siehe
Medienliste in Kapitel „Zulässige Betriebsverhältnisse“).