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DEUTSCH
Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb
eines Zeitraumes von max. 2 Jahren, gerechnet ab Kauf-
datum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf die Behe-
bung von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Aus-
tausch des Gerätes beschränkt. Die Erfüllung erfolgt nach
unserer Wahl durch Instandsetzung des Gerätes. Unsere
Gewährleistung ist für Sie kostenlos.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt
stets durch unseren Kundendienst und umfasst:
• Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rah-
men der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
(Getauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.)
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kos-
ten des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus zu
unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung ist der
Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.
3. Der Käufer verpfl ichtet sich, das gekaufte Gerät zu kei nem
anderen als in der Bedienungsanleitung vorgesehenen
Zweck zu benutzen.
4. Wenn das Gerät von Dritten oder durch Einbau fremder
Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in
ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung ste-
hen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt
der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über
die Behandlung des Gerätes nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Re-
paraturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch
Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen so wie
Benutzen unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben
ent stehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwin-
gungen, Abnutzung usw., die die Geräteeigenschaften
nicht beeinträchtigen.
• Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Be-
mühungen des Benutzers, den Schaden selbst zu be-
heben.
–
die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen
–
Schäden, die durch mangelnde Pfl ege, ungeeignete
Pfl egemittel usw. entstanden sind.
• Bauteile die dem Verschleiß, Abnutzung oder Verbrauch
unterliegen (ausgenommen eindeutiger Material bzw.
Her stellungsfehler) wie z. B.: – Lager – Leuchtmittel
– Aufkleber – Riemen – Batterien usw.
Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungs-
arbeiten.
6.
Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden
nur, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprü-
che auf Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises gelten
erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
7.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleis-
tungsanspruch obliegt dem Hersteller.
8.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens
wird nicht gewährt.
9.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksich-
tigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Man-
gels gegenüber der SI-Zweirad-Service GmbH erhoben
werden.
10. Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewähr-
leistungsdauer weder erneuert noch verlängert. Die Gel-
tendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Ab-
lauf des Gewährleistungszeitraumes ist ausgeschlossen.
11. Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen
sind nur dann gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich
bestätigt sind.
12. Sollte Ihr Gerät bei der Anlieferung Schaden genommen
haben, vermerken Sie bitte alle Schäden auf dem Liefer-
schein. Lassen Sie die Schadensmeldung vom Lieferer
(Markt, Spediteur) unterzeichnen und setzen Sie sich
unverzüglich mit uns in Verbindung.
13. Sollten Sie mit dem von Ihnen erworbenen Gerätes ein
technisches Problem haben, stehen Ihnen unsere Kunden-
dienstmitarbeiter zur Verfügung:
D
SI-Zweirad-Service GmbH
Telefon: 0 52 42 41 08 98 24
Lindenstraße 50
Telefax: 0 52 42/41 08 72
33378 Rheda-Wiedenbrück E-Mail: [email protected]
www.rex-sport.de
AT
CH
SI-Zweirad-Service GmbH
Telefon: + 49 52 42 41 08 98 24
Lindenstraße 50
Telefax: + 49 52 42 41 08 72
33378 Rheda-Wiedenbrück E-Mail: [email protected]
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Gewährleistung
REX_Trainer_TX600_12.indd D-23
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24.05.12 15:19
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