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1.9 Organisatorische Maßnahmen
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereit zu
stellen und immer funktionsfähig zu halten.
Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
1.10 Schutzeinrichtungen
Vor jedem Gebrauch des Gerätes müssen alle Schutzeinrichtungen sachgerecht
angebracht und funktionsfähig sein.
1.11 Informelle Sicherheitsmaßnahmen
-
Die Betriebsanleitung ist ständig am Gerät aufzubewahren.
-
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemein gültigen sowie die
örtlichen Regelungen zur Netzversorgung, zur Unfallverhütung, zum
Arbeitsschutz und zum Umweltschutz bereit zu stellen und zu beachten.
-
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Gerät sind in lesbarem Zustand zu
halten und ggf. zu erneuern.
1.12 Arbeitsplatz des Bedieners
Im Normalbetrieb befindet sich der Arbeitsplatz des Bedieners unmittelbar vor der
Maschine. Die Steuerung ist so angeordnet, dass er sie von seinem Standort aus
bedienen kann.
Bei Installation und Instandhaltung sind keine besonderen Arbeitsplätze
vorgesehen.
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