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und des vollständig ausgefüllten Olsberg-
Inbetriebnahmezertifikates nachzuweisen. Des Weiteren
sind, innerhalb der Garantiezeiträume Kundendienstan-
forderungen nur mit dem ausgefüllten Formblatt Kun-
dendienstanforderung zulässig. Dieses Formblatt erhält
Ihr Vertragspartner beim Olsberg - Kundendienst auf
telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z. B. Glasbruch, Beschädigung der Kera-
mik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen des
Kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch Transport).
Transportschäden sind unverzüglich an den anliefernden
Spediteur und an den Vertragspartner zu melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel
an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch übermä-
ßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und
Wartung sowie durch Fehler beim Aufstellen und An-
schließen des Gerätes auftreten.
Wir übernehmen keine Garantie bei Nichtbeachtung der
Aufstell- und Bedienungsanleitungen sowie bei Einbau
von Ersatz- und Zubehörteilen eines anderen (fremden)
Herstellers als Olsberg.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn technische Verän-
derungen (am oder im Produkt) durch Personen durch-
geführt wurden, die hierzu nicht durch Olsberg ermäch-
tigt sind.
Keramikverkleidungen:
Sämtliche Keramiken der Olsberg-Produkte werden ent-
sprechend den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsgemein-
schaft Deutsche Ofenkachel e. V. in der jeweils gültigen
Ausgabe gefertigt. Zulässige Maßabweichungen (Län-
genmaße, Verwindung, Winkligkeit) sind dort in Anleh-
nung an die gängigen Normen definiert. Haarrisse sind
zulässig, sie beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der
Keramik nicht. Jedes Keramikbauteil wird in Handarbeit
hergestellt, Farbunterschiede bei Glasuren sowohl in
Helligkeit als auch Farbtönung können von Keramik-
brand zu Keramikbrand in Nuancen auftreten. Diese
Unterschiede können deutlich bei Lieferung von einzel-
nen Ersatzteilkeramiken auftreten und sind kein Grund
zur Beanstandung. Die mechanischen Eigenschaften
sind in Anlehnung an die gängigen Normen definiert und
werden fertigungstechnisch umgesetzt. Die Beständig-
keit der glasierten Oberfläche gegen Reinigungsmittel
wird nach den gängigen Normen geprüft.
Natursteinverkleidungen:
Unsere Steinverkleidungen sind Naturprodukte. Unter-
schiedliche Maserungen, quarzähnliche Linien, Quarz-
einschlüsse o. ä., Farbnuancen und Farbabweichungen,
unterschiedliche Steineinschlüsse o. ä. sind kein Bean-
standungsgrund.
Die Einzigartigkeit dieser Naturprodukte führt dazu, dass
Sie ein Unikat in Ihrem Wohnzimmer installiert haben.
Für absolute Gleichheit der Verkleidungen stehen nur
„künstliche“ Produkte zur Verfügung, d. h. Keramik oder
Blech.
Die vorgenannten Abweichungen bei Keramik- und Na-
tursteinverkleidungen führen nicht zu Garantieleistungen.
7.
Rechte aus der Garantie
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Sachmän-
gel, die nachweislich auf Produktions- und/oder Material-
fehler zurückzuführen sind. Die Mangelbeseitigung er-
folgt nach unserer Wahl durch Reparatur oder Lieferung
einer mangelfreien Sache, innerhalb eines angemesse-
nen Zeitraumes, durch uns oder einem von uns ermäch-
tigten Fachbetrieb.
Der Sachmangel ist unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, über den
zuständigen Fachbetrieb an Olsberg zu melden. Bei
rechtzeitiger Anzeige des Sachmangels innerhalb der
Garantiezeit wird die Mangelbeseitigung auch nach Ab-
lauf der Garantiezeit vorgenommen.
Durch die Behebung eines Sachmangels im Rahmen der
Garantie verlängern sich die Garantiezeiträume für das
gesamte Produkt nicht.
In Fällen der Rücknahme von Waren ist Olsberg berech-
tigt, folgende Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung geltend zu machen:
a.)
Aufwendungen wie Transport-, Montage-,
Versicherungskosten usw. in der tatsächlich
entstandenen Höhe
b.)
Für Wertminderung und Nutzungsentschädi-
gung für die Gebrauchsüberlassung der ge-
lieferten Ware gelten folgende Pauschalsät-
ze:
•
im ersten Jahr 15% des bei Kauf gülti-
gen Listenpreises ohne Abzüge
•
im zweiten Jahr 25% des bei Kauf gülti-
gen Listenpreises ohne Abzüge
•
im dritten Jahr 30% des bei Kauf gülti-
gen Listenpreises ohne Abzüge
8. Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Olsberg haftet nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zerset-
zungsprozesse organischer Staubanteile hervorgerufen
werden und deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler
Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen
niederschlagen können. Auch Effekte des Fogging sind
von der Haftung ausgeschlossen.
9.
Kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kunden-
dienstes gehen sämtliche Kundendienstkosten (Fahrt-
und Wegekosten, Fracht- und Verpackungskosten, Mate-
rial- und Monteurkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehr-
wertsteuer) komplett zu Lasten des Auftraggebers.
10
. Hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen unsere
leistungsfähige Serviceorganisation auch nach Ablauf
der Garantiezeiträume kostenpflichtig zur Verfügung
steht. Ihre erste Anlaufstelle ist jedoch Ihr Fachbetrieb,
bei dem Sie Ihren hochwertigen Kaminofen gekauft ha-
ben.
Für Serviceleistungen außerhalb dieser Garantiebedin-
gungen erhalten Sie getrennte Kostenvoranschläge