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8 Befüllen von Druckgasflaschen
Die Druckluft muß die Anforderungen an Atemluft nach EN 12021 erfüllen!
Die Güte der Luft läßt sich prüfen mit dem MSA AUER Airtester HP (Mat.-Nr. D3188701) und den entspre-
chenden MSA AUER Prüfröhrchen.
Es dürfen nur Druckgasflaschen gefüllt werden, die
der Richtlinie 97/23EG entsprechen und mit einem Flaschenventil nach Richtlinie 1999/36/EG verse-
hen sind
mit dem Prüfzeichen des Sachverständigen, sowie der Angabe der Prüffrist versehen sind
die auf der Flasche angegebene Prüffrist nicht überschritten haben
keine Mängel aufweisen, die zu einer Gefährdung führen können (siehe Pkt. 9.2) und im Anschluß-
gewinde keine sichtbare Feuchtigkeit aufweisen und
Hinweis:
Während des Füllvorganges der Druckgasflasche kommt es aufgrund der Kompression der Atemluft zu einer
Erwärmung. Die Temperaturen an der Flaschen-Oberfläche können ca. 70°C erreichen. Nach dem Abkühlen
auf Umgebungstemperatur prüfen, ob der maximale Druck erreicht ist, ggf. nachfüllen.
Die Flaschen sind nach dem Füllvorgang auf Dichtigkeit zu kontrollieren. Eingelagerte gefüllte Atemluft-
Flaschen sind mit einem Verschlussstopfen zu versehen und müssen auf ihren Füllstand kontrolliert werden.
8.1 Vermeidung von unzulässig hohem Wassergehalt in der Atemluft
Druckgasflaschen dürfen bei Verwendung von Pressluftatmern nicht völlig entleert (drucklos) werden.
Flaschenventile sind unmittelbar nach Benutzung des Pressluftatmers zu schließen.
Unmittelbar nach dem Füllen sowie nach dem Ausbau aus dem Pressluftatmer sind die Flaschen-
ventile mit dem zugehörigen Verschlussstopfen (Mat.-Nr.: D4073914 für 300 bar Anschluß und
D4033902 für 200 bar Anschluß) zu versehen.
Nur Druckluft verwenden, die die Anforderungen an Atemluft nach EN 12021 erfüllt.
9 Prüfen
9.1 Wiederkehrende Prüfungen
Die Stahl-Druckgasflaschen sind regelmäßig einer zugelassenen oder benannten Stelle im Sinne der
EG Richtlinie 97/23 für eine wiederkehrende Prüfung vorzulegen.
Grundlage für die Durchführung der
wiederkehrenden Prüfungen sind die nationalen Bestimmungen!
In Deutschland gilt hierfür die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Wiederholungsprüffrist wird
von der zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV) festgelegt. Sie beträgt derzeit 5 Jahre.
In anderen Ländern sind die nationalen Bestimmungen zu beachten!
9.2 Sichtprüfung
Druckgasflaschen nach Gebrauch und vor der Neubefüllung auf Schäden prüfen (beschädigte Druck-
gasflaschen, schiefes Flaschenventil, schräg stehendes Handrad, undichtes Flaschenventil, Risse im
Handrad, beschädigter Füllstutzen usw.).
Flaschen sind besonders auf äußere Beschädigungen zu kontrollieren.
Gültigkeit der Sachverständigen-Prüfung (z.B. TÜV) überprüfen
Eine Druckgasflasche, die Mängel aufweist, ist umgehend aus dem Verkehr zu ziehen, in einem
gesicherten Bereich zu entleeren und einem Sachverständigen (z.B. TÜV) vorzustellen!
9.3 Dichtheit prüfen
Bis Nenndruck gefüllte Druckgasflasche mit dem geschlossenen Ventil ohne Verschlussstopfen in Wasser
tauchen. Aus dem Seitenstutzen ausperlende Luft deutet auf eine Undichtigkeit zwischen im Flaschenventil
befindlicher Unterspindel und Ventilkörper hin. Am Flaschenhalsgewinde ausperlende Luft deutet auf eine
fehlerhafte Eindichtung des Flaschenventils in der Druckgasflasche hin. Zum Ausblasen des Wassers, Fla-
sche einspannen (nur solche Fixierungs- und Halterungselemente verwenden, die
keine
unzulässigen Kräfte
auf die Druckgasflasche ausüben und die Druckgasflasche
nicht
beschädigen) Flaschenventil vorsichtig
kurz öffnen und wieder schließen.
Flaschenventilseitenstutzen mit Verschlussstopfen (Mat.-Nr.: D4073914 für 300 bar Anschluß und
D4033902 für 200 bar Anschluß) abdichten, Flaschenventil öffnen und wieder schließen. Druckgasfla-
sche mit dem Flaschenventil ins Wasser tauchen. Unter dem Handrad ausperlende Luft deutet auf
schadhafte Abdichtung der Oberspindel hin.
Nach der Dichtprüfung muß das Flaschenventil getrocknet werden (siehe Pkt. 12).
Wenn nur die Dichtheit der Verschraubung des Flaschenventils mit der Druckgasflasche zu prüfen ist,
kann man die Verschraubung auch mit Seifenwasser abpinseln. So spart man sich die Trocknung des
Flaschenventils.
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