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7. Außerbetriebnahme
7.1.
Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt die Maschine eingebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei einer
vorübergehenden Außerbetriebnahme muss die Pumpe komplett eingetaucht bleiben, damit diese vor Frost und
Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten, dass der Betriebsraum und das Fördermedium nicht komplett
vereisen. Somit ist die Maschine jederzeit betriebsbereit. Bei längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden. Ein
Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen können einen Totalschaden zur Folge haben!
7.2. Endgültige Außerbetriebnahme/ Einlagerung
Die Anlage abschalten, Maschine vom Stromnetz trennen, ausbauen und einlagern. Für die Einlagerung ist
folgendes zu beachten:
Warnung vor heißen Teilen!
Achten Sie beim Ausbau der Maschine auf die Temperatur der Gehäuseteile. Diese können weit über 40°C
heiß werden. Lassen Sie die Maschine erst auf Umgebungstemperatur abkühlen!
Maschine säubern.
An einem sauberen und trockenen Ort lagern, Maschine gegen Frost schützen.
Auf einem festen Untergrund vertikal abstellen und gegen Umfallen sichern.
Bei Pumpen muss der Druck- und Sauganschluss mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Folie)
verschlossen werden.
Die elektrische Anschlussleitung an der Kabeleinführung gegen bleibende Verformungen abstützen.
Enden der Stromzuführungsleitung gegen Feuchtigkeitseintritt schützen.
Maschine vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, um der Versprödungsgefahr von
Elastomerteilen und der Gehäusebeschichtung vorzubeugen.
Bei Einlagerung in Werkstätten beachten: Die Strahlung und die Gase, die beim Elektroschweißen
entstehen, zerstören die Elastomere der Dichtungen.
Bei längerer Einlagerung ist das Laufrad bzw. der Propeller regelmäßig (halbjährlich) von Hand zu
drehen. Dies verhindert Eindrückmarken in den Lagern und ein festsetzen des Läufers.
7.3. Wiederinbetriebnahme nach längerer Einlagerung
Die Maschine muss vor Wiederinbetriebnahme von Staub und Ölablagerungen gereinigt werden. Es sind
anschließend die notwendigen Wartungsmaßnahmen und
–arbeiten durchzuführen (siehe Kapitel
„Instandhaltung“). Die Gleitringdichtung ist auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu prüfen. Nach
Abschluss dieser Arbeiten kann die Maschine eingebaut (siehe Kapitel „Aufstellung“) und vom Fachmann an das
Stromnetz angeschlossen werden. Bei der Wiederinbetriebnahme ist
das Kapitel „Inbetriebnahme“ zu befolgen.
Die Maschine darf nur im einwandfreien und betriebsbereiten Zustand wieder eingeschaltet werden.
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