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Abgasmessungen
Für die Abgasmessungen sind folgende Meßgeräte erforderlich:
Zugmesser
CO-Meßgerät
CO² Meßgerät
Thermometer
Die Messungen müssen bei Betriebstemperatur der Anlage
durchgeführt werden. Voraussetzung für einwandfreie Meßergeb-
nisse sind absolut dichte Wärmeerzeuger und Abgasführungen.
Das Meßloch (Ø 8 mm) soll im Abstand der etwa dem zweifachen
Durchmesser des Abgasrohrs entspricht, hinter dem Wärmeerzeu-
ger angebracht sein, und nach der Messung verschlossen werden.
Die Messungen sind im Kern des Abgasstroms (heißeste Stelle)
durchzuführen.
Kaminzug - Feuerraumdruck
Um einen gleichbleibenden Kaminzug und dadurch einen gleich-
bleibenden Feuerraumdruck zu erreichen, empfiehlt sich der Einbau
eines Kaminzugreglers. Der Kaminzug wird am Ende des Wärmeer-
zeugers, der Feuerraumdruck im Feuerraum, mit einem geeigneten
Zugmeßgerät, festgestellt. Der Unterdruck im Feuerraum darf im
Betrieb nicht mehr als 0,1 mbar betragen.
Kohlenmonoxyd- CO
Das hochgiftige CO im Abgas entsteht bei unvollkommener Ver-
brennung des Gases. Dies kann durch Luftmangel, oder unge-
nügende Vermischung von Gas und Verbrennungsluft möglich
werden. Werte unter 100 ppm sind durch richtige Einstellung der
Mischeinrichtung und der Verbrennungsluft zu erreichen. Maximal
zulässiger Wert 100 ppm.
Kohlendioxyd – CO²
Bei richtiger Verbrennungslufteinstellung muß ein möglichst hoher
CO²-Gehalt im Abgas gemessen werden. Gasgebläsebrenner müs-
sen jedoch aus Sicherheitsgründen rnit mindestens 15% Luftüber-
schuß betrieben werden. Die eingestellten CO²-Werte dürfen daher
maximal 85% des theoretischen CO² des zur Verbrennung verwen-
deten Gases erreichen. Bei Erdgas max. 10% CO². Bei Propangas
max. 11,7% CO².
Temperatur-Messung
Zuerst wird die Luftansaugtemperatur des Gasbrenners gemessen.
Als zweites die Abgastemperatur im Kern des Abgasstroms.
Die Abgastemperatur muß bei Heizungsanlagen im Bereich von
160° C – 260° C liegen.
Abgasverluste nach BimSchV vom 1. 10. 88
Nenn- Grenzwerte
wärme-
für die Abgasverluste von Öl- und Gas
Ieistung feuerungsanlagen
kW
bis ab
ab
31.12.1982 1.1.1983
1.10.1988 errichtet
errichtet errichtet oder wesentlich geändert
über 4 – 25
15 %
14 %
12 %
über 25 – 50
14 %
13 %
11 %
über 50
13 %
12 %
10 %
Übergangsfrist 5 Jahre
keine
keine
Sicherheitsprüfung
Mit den vorgenannten Messungen ist die Brennereinregulierung be-
endet. Aus Sicherheitsgründen muß jetzt die Anlage auf funktionssi-
cheres Arbeiten der Regler und Begrenzer überprüft werden.
Die Sicherheitszeit des Gasfeuerungsautomaten mit anschließen-
der Störabschaltung muß ebenfalls mit einer Uhr gestoppt werden.
Sicherheitszeit max. 2 Sek. Eine Dichtheitskontrolle aller gasführen-
den Teile, wie unter „Gas-Magnetventil“ beschrieben, muß ebenfalls
vorgenommen werden.
Wartung und Pflege
Jede Gasfeuerungsanlage muß einmal im Jahr von einem Fachkun-
digen auf Funktion, Verbrennungswerte und Sicherheit überprüft
werden. Es empfiehlt sich, vorher eine Reinigung des Brenners und
des Wärmeerzeugers einschließlich der Abgasführung vorzuneh-
men.
Berechnung der Abgasverluste nach
BiMSchV vom 1. 10. 88
Erdgas Stadtgas Flüssiggas/Flüssig-
gasluftgemische
A1
0,37 0,35 0,42
B 0,009
0,011
0,008
Q
A
= Abgasverluste in
%
t
A
= Abgastemperatur in
°C
t
L
= Verbrennungslufttemperatur in
°c
CO² = Volumengehalt an Kohlendioxyd im
trockenen Abgas in
%
Berechnungsbeispiel:
(gemessen wurde Erdgas)
Abgastemperatur
t
A
=
187° C
Luftansaugtemperatur t
L
= 19° C
Kohlendioxydgehalt
CO² = 9,5 %
Abgasverluste q
A
= 8 %
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