DEUTSCH
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Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät alle in-
ternen Kontrollen und Abnahmen bestanden hat,
dass es in einem einwandfrei funktionierendem
Zustand und ohne Fabrikations oder Materialfeh-
ler ist. Das Gerät ist das Ergebnis jahrzehntelanger
Erfahrung der Firma Rizzoli, die hiermit dessen
fachgerechte Konstruktion und Ausführung ga-
rantiert.
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab Kauf-
datum. Diese gilt ausschließlich für den Erstkäu-
fer und kann nicht übertragen werden. Bei Inan-
spruchnahme von Garantieleistungen muss der
Kunde einen gültigen Kaufbeleg (Kassenzettel,
Rechnung usw.) und den dem Gerät beiliegenden
Garantieschein (bitte sorgfältig aufbewahren) vor-
weisen.
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, nach
ihrem freien Ermessen die zur Lösung des Garan-
tiefalls am besten geeigneten Maßnahmen zu er-
greifen. Ausgetauschte Teile verbleiben im Besitz
der Firma Rizzoli. Die Firma Rizzoli behält sich
das Recht vor, die Durchführung eventueller Ga-
rantieleistungen entweder an Ort und Stelle oder
direkt in ihrem Werk vorzunehmen. Für Garantie-
leistungen an Ort und Stelle wird dem Kunden die
zu diesem Zeitpunkt geltende Anfahrtspauscha-
le verrechnet. Diese Pauschale entfällt, falls der
Holzherd vor weniger als 3 Monaten gekauft wur-
de. Anfallende Transportspesen bei Reparaturen
durch eines der Kundendienstzentren der Firma
Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
Eventuelle Materialfehler oder mängel müssen in-
nerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet
werden. Die Firma Rizzoli leistet in jedem Fall nur
Gewähr zum Austausch der im Lieferumfang an-
geführten Waren und übernimmt keine weiteren
Verantwortungen.
Eventuelle Leistungen nach Ablauf der Garantie-
zeit oder bei Nichtanwendbarkeit derselben wer-
den zu den jeweils geltenden Tarifen verrechnet.
In diesem Falle werden auch die Kosten für die
Ersatzteile in Rechnung gestellt.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und unsa-
chgemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der in der
vorliegenden Gebrauchsanweisung angeführten
Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßem Gebrauch des
Herdes und konsequenter Überhitzung dessel-
ben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Holzherdes
an einen nicht geeigneten Rauchabzug.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder nur
teilweiser Befolgung der in Kraft stehenden na-
tionalen und örtlichen Bestimmungen und Vor-
schriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechter Mon-
tage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen, die
nicht vom autorisierten RizzoliKundendienst
vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Schamottmaterial, Glühlam-
pen, Roste, Dichtungen, Backbleche, Glasschei-
ben usw.
6.1
ERKLÄRUNG ZUR FACHGERECHTEN KONSTRUKTION
6.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
6.3 GARANTIEBESTIMMUNGEN
6.4 MATERIALFEHLER
6.6
LEISTUNGEN NACH ABLAUF DER GARANTIE
6.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
GARANTIE
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