Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Baureihe TVS
TVS 100-german
Seite 3
Revision 04
Artikel Nr. 771072023
Ausgabe 01/2011
Versagen wichtiger Funktionen der Pumpe oder
Anlage.
Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind
durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten
Eigenschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge zu tragen, dass durch regelmäßige
Kontrolle und Wartung alle Teile rechtzeitig ersetzt
werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr
gewährleisten.
Jede
Beobachtung
einer
abnormalen
Betriebsweise
oder
einer
wahrnehmbaren Beschädigung verbietet die
weitere Benutzung.
Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen
zu Personen- oder Sachschäden führen kann,
sind
mit
Alarmeinrichtungen
und/oder
Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder
Anlage nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen
Umgebungstemperatur
angenommen
haben.
Sicherstellen, dass während der Arbeiten der
Motor von niemand in Betrieb gesetzt werden
kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene
Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder
Anlagen, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert
werden. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen
Fördermedien
beachten.
Unmittelbar
nach
Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gebracht werden.
Gemäß
EG-Maschinenrichtlinie
muss
jede
Maschine
mit
einer
oder
mehreren
Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch
die unmittelbar drohende oder eintretende
gefährliche
Situationen
vermieden
werden
können. Hiervon ausgenommen sind Maschinen,
bei denen durch die Notbefehlseinrichtung die
Gefahr nicht gemindert werden kann, da die
Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum
normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht
ermöglicht, besondere, wegen der Gefahr
erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese
Befehlseinrichtung muss:
deutlich kenntliche, gut sichtbare und schnell
zugängliche Stellteile haben;
das
möglichst
schnelle
Stillsetzen
des
gefährlichen Bewegungsvorgangs bewirken, ohne
dass
sich
hierdurch
zusätzliche
Gefahrenmomente ergeben;
eventuell
bestimmte
Sicherungsbewegungen
auslösen oder eine Auslösung zulassen.
Wenn die Notbefehlseinrichtung nach Auslösung
eines Not-Aus-Befehls nicht mehr betätigt wird,
muss dieser Befehl durch die Blockierung der
Notbefehlseinrichtung bis zu ihrer Freigabe
aufrechterhalten bleiben. Es darf nicht möglich
sein, die Einrichtung zu blockieren, ohne dass
diese
einen
Not-Aus-Befehl
auslöst.
Die
Einrichtung darf nur durch eine geeignete
Betätigung freigegeben werden können, durch die
Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang
gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen
ermöglicht werden.
Eine Unterbrechung, eine Wiederkehr der
Energieversorgung nach einer Unterbrechung
oder
eine
sonstige
Änderung
der
Energieversorgung der Maschine darf nicht zu
gefährlichen Situationen führen (z.B. Druckstoß).
Drehzahl, Druck, Temperatur
Anlagenseitig
müssen
geeignete
Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sein, damit
Drehzahl, Druck und Temperatur in der Pumpe die in
der Auftragsbestätigung angegebenen Grenzwerte mit
Sicherheit nicht übersteigen. Weiters sind Druckstöße,
wie sie bei zu raschem Anfahren oder Abschalten der
Anlage entstehen können, unbedingt von der Pumpe
fernzuhalten (durch entsprechend dimensionierte
Windkessel, Rückschlagventil, Anfahrschieber oder
Sanftanlasser). Beachten Sie bei Stromausfall, dass
z.B. bei Sanftanlassern und Schiebern kein Schutz
gegen Druckstöße mehr gegeben ist.
Zulaufhöhe und NPSH
Das Fördermedium muss am Laufradeintritt einen
Mindestdruck
NPSH
aufweisen,
damit
kavitationsfreies Arbeiten gesichert ist bzw. ein
Abschnappen der Pumpe verhindert wird. Diese
Bedingung ist erfüllt, wenn der Anlagen-NPSH-Wert
(NPSHA) unter allen Betriebsbedingungen mit
Sicherheit über dem Pumpen-NPSH-Wert (NPSHR)
liegt. Wenn der Pumpen-NPSH-Wert unterschritten
wird, kann dies von Materialschäden infolge Kavitation
bis zu Zerstörungen durch Überhitzen führen. Der
NPSHR ist bei jeder Pumpentype in den
Kennlinienblättern angegeben. Die erforderliche
Zulaufhöhe (Mindest-Wasserspiegelüberdeckung über
dem Saugsieb der Pumpe) siehe Kapitel 6.2.2.
Beachten Sie dabei die zugehörige maximale
Strömungsgeschwindigkeit zwischen Pumpe und
Bohrloch. Bei höheren Geschwindigkeiten ist die
erforderliche Zulaufhöhe über den NPSH-Wert neu zu
bestimmen. Unabhängig von der erforderlichen
Zulaufhöhe, die sich über den NPSH-Wert ergibt, darf
die Zulaufhöhe nie kleiner als 1,0 m ausgeführt
werden (Gefahr von luftziehenden Wirbeln). Dies gilt
sowohl für vertikalen als auch für horizontalen Einbau.
Mindestfördermenge
Beim Anlauf gegen geschlossenen Druckschieber
aber auch im Teillastbetrieb im Bereich der