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DEUTSCH
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12a
14. Die DGUV R 112-198 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und
DGUV R 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Schutzausrüstungen) sowie die
DGUV Information 212-870 (Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte) sind zu beachten.
15. Der lichte Abstand unter den Füßen des Anwenders muss mindestens 2,0 m betragen,
wenn das Gerät oberhalb des Benutzers angeschlagen wird.
16. Das IKAR-Höhensicherungsgerät ist gemäß EN 360:2002, ANSI/ASSE Z359.1-2007, Z359.14-2014 im
Temperaturbereich von - 40°C (-40°F) bis +50°C (+122°F) einsetzbar (
8
).
17. Die zulässige Nennlast der zu sichernden Person beträgt 136 kg (
9
).
18. Höhensicherungsgeräte sind vor den Einwirkungen von Schweißflammen und -funken, Feuer, Säuren,
Laugen und ähnlichem zu schützen.
19. Es dürfen keine Veränderungen oder Reparaturen am Höhensicherungsgerät vorgenommen werden (
10
).
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen
durchgeführt werden.
20. Höhensicherungsgeräte sind nur von Personen zu benutzen, die entsprechend ausgebildet oder
sachkundig unterwiesen wurden. Es dürfen keine körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
vorliegen. (Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme)
21. Die Lebensdauer des Höhensicherungsgerätes muss bei der jährlichen Prüfung bestimmt werden, diese
beträgt je nach Beanspruchung ca. 10 Jahre.
22. Die Eignung des Einsatzes eines Höhensicherungsgeräts mit horizontaler Absturzsicherung gemäß den
aktuellen Standards muss durch geeignete Tests am kompletten System nachgewiesen werden.
Pflege und Wartung
1. Das Band sollte nur unter Belastung einrollen. Auf gar keinen Fall darf man das Band ganz ausziehen
und dann loslassen, da das ruckartige Anschlagen des Karabinerhakens am Gerät einen Bruch der
Rückholfeder verursachen kann (
11
).
2. Einziehbare Verbindungsmittel aus Para-Aramidfasern (Textil) dürfen nur mit warmem Wasser
oder neutralen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Keinesfalls mit Verdünnung o.ä. Reste des
Rinigungsmittels sind restlos mit klarem Wasser auszuspülen.
3.
Achtung unbedingt beachten!
Aufbewahrung und Transport der Höhensicherungsgeräte müssen
trocken, staub- und ölfrei erfolgen.
4. Das Trocknen von textilen Bestandteilen welche durch Reinigung oder Gebrauch nass geworden sind,
darf nur auf natürliche Weise erfolgen. Auf keinen Fall in der Nähe von Feuer o.ä. Hitzequellen trocknen.
5. Vor der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist aufgrund der komplexen gesetzlichen
Produkteinstufungen nach den speziellen Anwendungen und den Inhaltsstoffen Kontakt mit dem
Hersteller auf zu nehmen.
Horizontaler Einsatz
Hinweis:
Das Höhensicherungsgerät wurde auch für den horizontalen Einsatz und einem daraus simulierten
Sturz über die Kante erfolgreich geprüft. Dabei wurde für Höhensicherungsgeräte mit einem
Verbindungsmittel aus Drahtseil und für Höhensicherungsgeräte mit einem Verbindungsmittel aus Gurtband
ein Kanten Radius r = 0,13 mm verwendet (
12
). Aufgrund dieser Prüfung ist das Höhensicherungsgerät
geeignet über ähnliche Kanten mit einem Radius von r ≥ 0,5 mm nach EN und r ≥ 0,13 mm in den USA,
wie sie beispielsweise an gewalzten Stahlprofilen, an Holzbalken oder an einer verkleideten, abgerundeten
Attika vorhanden sind, benutzt zu werden. Höhensicherungsgeräte mit Drahtseil sind zusätzlich auch
für eine Beanspruchung über Kanten wie z.B. die eines nachgiebigen (nicht unterstütztes) Trapezblech,
Betonfertigteilen oder von Ortbetonkanten geeignet. Ungeachtet dieser Prüfung muss bei horizontalen
oder schrägen Einsätzen bei denen ein Risiko des Absturzes über eine Kante besteht, folgendes zwingend
berücksichtigt werden:
1. Vor Arbeitsbeginn muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Handelt es sich bei der
Absturzkante um eine besonders “schneidende” und / oder “nicht gratfreie” Kante (z. B. unverkleidete
Attika oder scharfe unterstützte Blechkante), so sind vor Arbeitsbeginn entsprechende Vorkehrungen zu
treffen.
- ein Sturz über die Kante muss ausgeschlossen werden
und
- die zulässige Nennlast der Geräte für die Sturzbelastung über Kanten (
9
) darf nicht überschritten
Содержание HWB 1.8
Страница 2: ...2 ...
Страница 12: ...12 DEUTSCH 19 20 21 2 0 m 22 23 24 25 26 ...
Страница 13: ...13 DEUTSCH Sicherheitsabstand 27 28 29 ...
Страница 22: ...22 ENGLISH 27 28 29 safety distance safety distance ...
Страница 31: ...31 ESPAÑOL 27 28 29 Distancia de eguridad Distancia de eguridad ...
Страница 39: ...39 FRANÇAIS 19 20 21 2 0 m 22 23 24 25 26 ...
Страница 40: ...40 FRANÇAIS 27 28 29 ...
Страница 49: ...49 ITALIANO 27 28 29 Distanza di sicurezza Distanza di sicurezza ...
Страница 58: ...58 PORTUGUÊS 27 28 29 Distância de segurança Distância de segurança ...
Страница 67: ...67 NEDERLANDS 27 28 29 Veiligheidsafstand Veiligheidsafstand ...
Страница 76: ...76 POLSKI 27 28 29 Odstęp bezpieczeństwa Odstęp bezpieczeństwa ...
Страница 85: ...85 ROMANIA 27 28 29 Distanța de siguranță Distanța de siguranță ...
Страница 94: ...94 DANSK 27 28 29 Sikkerhedsafstand Sikkerhedsafstand ...
Страница 103: ...103 SVENSK 27 28 29 Säkerhetsavstånd Säkerhetsavstånd ...
Страница 112: ...112 SUOMEKSI 27 28 29 Turvaetäisyys Turvaetäisyys ...
Страница 121: ...121 NORSK 27 28 29 Sikkerhetsavstand Sikkerhetsavstand ...
Страница 130: ...130 MAGYAR 27 28 29 Biztonsági távolság Biztonsági távolság ...
Страница 139: ...139 SLOVENSKO 27 28 29 Bezpečnostný odstup Bezpečnostný odstup ...
Страница 148: ...148 ΕΛΛΗΝΙΚΑ 27 28 29 Απόσταση ασφαλείας Απόσταση ασφαλείας ...