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Hand-Gabelhochhubwagen EGV PSL
F 08.01.141
Technische Änderungen vorbehalten
Design changes under reserve
Sous réserve de modifications techniques !
9
Fahren der Last
3.6
Der Hubwagen wird von dem Fahrer stehend bedient.
Die Deichsel wirkt direkt auf das Antriebsrad ein, deshalb muss man diese bei einem Richtungswechsel
in die gewünschte Richtung drehen. Der Einschlagwinkel beträgt 180
.
Die Last möglichst niedrig, unter Beachtung der Bodenfreiheit unter der Last, über den Flur
transportieren. Mit hochgestellter Gabel darf die Last nur zum Auf - und Absetzen, bei ebener Fahrbahn,
verfahren werden. Mit gleichmäßiger, der Last und den Bodenverhältnissen angepasster,
Geschwindigkeit fahren. Nur bei Gefahr darf plötzlich angehalten werden. Die Fahrgeschwindigkeit in
Kurven genügend herabsetzen.
3.6.1 Verhalten beim Fahren
Der Fahrer muss sich im innerbetrieblichen Verkehr genauso verhalten wie im öffentlichen
Straßenverkehr. Die Geschwindigkeit muss den örtlichen Verkehrsverhältnissen angepasst werden (z. B.
beim Durchfahren von engen Durchgängen, Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen und auf unebenen
Fahrbahnen). Er muss stets sicheren Bremsabstand von vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und sein
Fahrzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten, schnelles Wenden, Überholen an
gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen muss er vermeiden.
3.6.2 Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die vor ihm
befahrene Strecke haben. Beim Transport von Gütern, die die Sicht beeinträchtigen, muss ein zweiter
Mann als Warnposten vor dem Fahrzeug hergehen. Dabei darf nur im Schritt-Tempo und mit besonderer
Vorsicht gefahren werden. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass Durchgänge in Höhe und
Breite ausreichend für das Hindurchfahren von Fahrzeug und Ladung sind.
3.6.3 Fahren im Gefälle und auf Steigungen
Bei Fahrten auf Steigungen, darf die Steigfähigkeit des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Max. Steigfähigkeit siehe technische Daten Seite 2.
Die Steigfähigkeitsangaben beziehen sich auf
trockene
Estrich - Fahrbahnen.
Schräges Befahren von Steigungen ist verboten.
Gefälle nur mit geringer Geschwindigkeit und stetiger Bremsbereitschaft
befahren!
Bei anderen Fahrbahnverhältnissen (Feuchtigkeit, anderer Belag etc. )
reduziert sich die max. zu befahrende Steigung bzw. das Gefälle
entsprechend.
Steigung und Gefälle stets mit der Last bergwärts und nur mit
abgesenkter Gabel befahren.
Beim Anhalten, besonders an Steigungen oder Gefällen, die Deichsel in
die obere Bremsstellung bringen. Bei Befahren von Aufzügen und
Ladebrücken muss der Bediener sich vergewissern, dass die Tragfähigkeit ausreichend ist.
3.6.4 Befahren von Aufzügen
Der Bediener darf mit seinem Flurförderzeug nur Aufzüge nutzen, bei denen die Tragfähigkeit
ausreichend ist und die dafür geeignet sind bzw. für die eine Erlaubnis des Betreibers zum Befahren mit
Flurförderzeugen erteilt worden ist. Diese ist vor dem Befahren zu prüfen. Im Aufzug ist das
Flurförderzeug so zu sichern, dass kein Teil mit der Schachtwand in Berührung kommt. Mitfahrende
Personen sollen den Aufzug erst nach dem Flurförderzeug betreten und ihn vor diesem verlassen.
3.6.5 Befahren von Ladebrücken
Vor dem Be- oder Überfahren einer Ladebrücke muss der Bediener sich vergewissern, dass diese
ordnungsgemäß angebracht und gesichert ist und eine ausreichende Tragfähigkeit hat. Die Ladebrücke
muss langsam und vorsichtig befahren werden.
Absetzen der Last
3.7
Kurz vor dem Stapelort anhalten und die Last mit einem Sicherheitsabstand über den Stapel anheben.
Last bis unmittelbar über den Stapel manövrieren und Deichsel in die obere Bremsstellung bringen.
Last absenken, bis die Gabelzinken entlastet sind. Prüfen, ob der Weg nach hinten frei ist, wegfahren und
Gabelzinken absenken.
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hen Verkehrsverhältnissen angepasst werden (z. B.
hen Verkehrsverhältnissen angepasst werden (z. B.
ren, an unübersichtlichen Stellen und auf unebenen
ren, an unübersichtlichen Stellen und auf unebenen
von vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und sein
von vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und sein
hes Anhalten, schnelles Wenden, Überholen an
hes Anhalten, schnelles Wenden, Überholen an
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die vor ihm
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die vor ihm
die die Sicht beeinträchtigen, muss ein zweiter
die die Sicht beeinträchtigen, muss ein zweiter
Mann als Warnposten vor dem Fahrzeug hergehen. Dabei darf nur im Schritt-Tempo und mit besonderer
Mann als Warnposten vor dem Fahrzeug hergehen. Dabei darf nur im Schritt-Tempo und mit besonderer
Vorsicht gefahren werden. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass Durchgänge in Höhe und
Vorsicht gefahren werden. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass Durchgänge in Höhe und
Breite ausreichend für das Hindurchfahren von Fahrzeug und Ladung sind.
Breite ausreichend für das Hindurchfahren von Fahrzeug und Ladung sind.
t des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
t des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
trockene
trockene
Estrich - Fahrbahnen.
Estrich - Fahrbahnen.
Schräges Befahren von Steigungen ist verboten.
Schräges Befahren von Steigungen ist verboten.
Gefälle nur mit geringer Geschwindigkeit und stetiger Bremsbereitschaft
Gefälle nur mit geringer Geschwindigkeit und stetiger Bremsbereitschaft
Bei anderen Fahrbahnverhältnissen (F
Bei anderen Fahrbahnverhältnissen (F
euchtigkeit, anderer Belag etc. )
euchtigkeit, anderer Belag etc. )
reduziert sich die max. zu befahrende Steigung bzw. das Gefälle
reduziert sich die max. zu befahrende Steigung bzw. das Gefälle
Steigung und Gefälle stets mit der Last bergwärts und nur mit
Steigung und Gefälle stets mit der Last bergwärts und nur mit
abgesenkter Gabel befahren.
abgesenkter Gabel befahren.
Beim Anhalten, besonders an Steigungen oder Gefällen, die Deichsel in
Beim Anhalten, besonders an Steigungen oder Gefällen, die Deichsel in
die obere Bremsstellung bringen. Bei Befahren von Aufzügen und
die obere Bremsstellung bringen. Bei Befahren von Aufzügen und
Ladebrücken muss der Bediener sich vergewissern, dass die Tragfähigkeit ausreichend ist.
Ladebrücken muss der Bediener sich vergewissern, dass die Tragfähigkeit ausreichend ist.
3.6.4 Befahren von Aufzügen
3.6.4 Befahren von Aufzügen
Der Bediener darf mit seinem Flurförderzeug nur Aufzüge nutzen, bei denen die Tragfähigkeit
Der Bediener darf mit seinem Flurförderzeug nur Aufzüge nutzen, bei denen die Tragfähigkeit
ausreichend ist und die dafür geeignet sind bzw. für die eine Erlaubnis des Betreibers zum Befahren mit
ausreichend ist und die dafür geeignet sind bzw. für die eine Erlaubnis des Betreibers zum Befahren mit
Flurförderzeugen erteilt worden ist. Diese ist vo
Flurförderzeugen erteilt worden ist. Diese ist vo
Flurförderzeug so zu sichern, dass kein Teil mit der Schachtwand in Berührung kommt. Mitfahrende
Flurförderzeug so zu sichern, dass kein Teil mit der Schachtwand in Berührung kommt. Mitfahrende
Personen sollen den Aufzug erst nach dem Flurförd
Personen sollen den Aufzug erst nach dem Flurförd
3.6.5 Befahren von Ladebrücken
3.6.5 Befahren von Ladebrücken
Vor dem Be- oder Überfahren einer Ladebrücke muss der Bediener sich vergewissern, dass diese
Vor dem Be- oder Überfahren einer Ladebrücke muss der Bediener sich vergewissern, dass diese
ordnungsgemäß angebracht und gesichert ist und eine ausreichende Tragfähigkeit hat. Die Ladebrücke
ordnungsgemäß angebracht und gesichert ist und eine ausreichende Tragfähigkeit hat. Die Ladebrücke
muss langsam und vorsichtig befahren werden.
muss langsam und vorsichtig befahren werden.
Absetzen der Last
Absetzen der Last
3.7
3.7