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Das VOLCANO MEDIC 2
Verdampfungssystem ge-
währleistet eine hocheffekti-
ve, sichere und schnell wirkende Appli-
kation von Cannabinoiden. Vor der
Behandlung von Erkrankungen hat in
jedem Fall eine ärztliche Untersu-
chung zu erfolgen.
Das VOLCANO MEDIC 2 Verdamp-
fungssystem ist nicht für die Anwen-
dung bei Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren gedacht. Erwachsene
können das Gerät unter Beachtung der
Gebrauchsanweisung oder nach ärztli-
cher Einweisung verwenden.
Das Gerät darf nicht benutzt
werden, wenn der Anwender
an Atemwegen oder Lunge
erkrankt ist. Die Dämpfe können je
nach Dichte Atemwege und Lunge rei-
zen, was zu Husten führen kann.
Die Anwendung und Inhalation
wird in den Kapiteln 6.2. und 7.3.
„MEDIC VALVE Ventilballon“ (Seite
28 und 36) sowie 6.3. und 7.4.
„Anwendungsteil: Schlaucheinheit“
(Seite 32 und 40) beschrieben.
Sowohl der Ventilballon mit
Mundstück bzw. die
Schlaucheinheit mit Mund-
stück sind nur für einen Anwender be-
stimmt und dürfen nicht zwischen Pa-
tienten getauscht werden.
Das Mundstück des Ventilbal-
lons sowie das Mundstück
der Schlaucheinheit sind vor
der ersten Anwendung gemäß den An-
gaben in Kapitel 9.3. „Füllkammer so-
wie Schlauchkrümmer und Mund-
stück der Schlaucheinheit“, Seite 46
zu reinigen.
Ventilballon und Schlaucheinheit kön-
nen mehrfach verwendet werden, aber
in jedem Fall nur von derselben Person
(siehe Angaben in Kapitel 9. „Hygiene“
ab Seite 45 ).
Der Ventilballon mit Mundstück bzw.
die Schlaucheinheit dürfen max. 2 Wo-
chen verwendet werden.
Dronabinol (THC) und Canna-
bis können – eine ent-
sprechende Dosierung vor-
ausgesetzt – eine psychotrope (berau-
schende) Wirkung erzeugen.
Es besteht daher ein Missbrauchspo-
tential, dem der Gesetzgeber in prak-
tisch allen Ländern der Erde mit jewei-
ligen Gesetzen entgegenwirkt.
Verwenden Sie ausschließlich vom
Arzt verschriebenes und aus der Apo-
theke bezogenes Dronabinol (THC)
bzw. medizinische Hanfblüten (Can-
nabis flos). Sie laufen sonst Gefahr, mit
dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt,
Apotheker oder gegebenenfalls bei
den zuständigen Behörden nach der
aktuellen Rechtslage an Ihrem Wohn-
ort.
4. WIC HTIG E HINW EIS E
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